Antrag

Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen

 

Beschlussvorschlag:

Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung Festsetzungen gemäß eines vom Rat beschlossenen Muster-Festsetzungskataloges grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse dem Rat schriftlich darzulegen.

Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Muster-Festsetzungskatalog wird zur weiteren Beratung in eine von der Verwaltung fachlich begleitete Arbeitsgruppe aller Fraktionen und Gruppen verwiesen. Diese nimmt ihre Arbeit im November auf.

Begründung: 

Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass neben zeitgemäßen neuen Bebauungsplänen die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.

 

Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Entwurf eines Muster-Festsetzungskataloges bietet aus Sicht unserer Fraktion eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines finalen Muster-Festsetzungskataloges. Da jedoch einzelne Aspekte und deren Details noch einer weiteren Beratung und Ausgestaltung bedürfen, sollte aus unserer Sicht eine hierfür benötigte konzentrierte Beratung innerhalb einer zu gründenden Arbeitsgruppe fortgeführt werden sollen.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer