Gremien und Vergütungen

Aufwandsentschädigungen für die kommunalpolitische Arbeit in Oldenburg

Der GRÜNEN Ratsfraktion ist es wichtig, die Oldenburger Kommunalpolitik transparent darzustellen.

Deshalb lesen Sie hier eine Aufstellung der Aufwandsentschädigungen, die unsere Fraktionsmitglieder für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten. Die GRÜNEN Fraktion ist mit vier Mitgliedern in allen sog. 11er-Ausschüssen der Stadt Oldenburg beteiligt. In den Ausschüssen, die aus weniger Ratsmitgliedern gebildet werden, ist die Fraktion mit drei Mitgliedern vertreten. Die Sitzungen dieser Ausschüsse finden bis zu zehnmal jährlich statt und tagen zwei bis vier Stunden. Das Sitzungsgeld beträgt pro Sitzung 30 €.

Darüber hinaus finden Sie an dieser Stelle auch die Gremien, in die GRÜNEN Ratsfrauen und Ratsherren per Beschluss des Rates entsendet werden. In einigen Gremien wird kein Sitzungsgeld gezahlt. In anderen Gremien ist das Sitzungsgeld unterschiedlich bemessen.

Die beiden GRÜNEN Fraktionssprecher_innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von je 251,25 €, die GRÜNEN Bürgermeisterin erhält für diese Funktion eine monatliche Aufwandsentschädigung von 502,50 €. Der Ratsvorsitzende bekommt 125 € monatlich.

Die Aufwandsentschädigungen, die die Ratsmitglieder erhalten, sind zu versteuern. GRÜNEN Ratsmitglieder führen von den Bezügen, die über die monatliche Grundentschädigung von 335 € und den Sitzungsgeldern in den Fachausschüssen hinausgehen, 70% an den Stadtverband von Bündnis 90/Die GRÜNEN ab*. Die monatliche Fahrtkostenentschädigung beträgt 58 €.

 

Institution

Gremium

Sitzungen
pro Jahr

Vergütung pro Sitzung

Vergütungspauschale
pro Jahr 

JobcenterTrägerversammlungvier./../.
JobcenterBeiratvier./. 
Bäderbetriebsgesellschaft mbHGesellschafterversammlungfünf./.1.000 €
EWE Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband AGAufsichtsrat   
EWE Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband AGVerbandsversammlung   
GSG mbHGesellschafterversammlung ./.160 €
GSG mbHAufsichtsratzwei./.1.000 €
JustizvollzugsanstaltBeiratca. 9./../.
Klinikum gGmbHGesellschafterversammlung ./../.
Klinikum AöRVerwaltungsratvier./.1.000 €
LandesbrandkasseBeirat ./.750 €
Gemeinsame Leistelle für Rettungsdienst und BrandschutzBeirat   
OTM GmbHGesellschafterversammlung3-4./.500 €
SparkassenzweckverbandVerbandsversammlungzwei300 €./.
Sparkassenzweckverband
 
Verbandsversammlung   
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)Vorstand8./.6.000 €
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)Verbandsversammlung2100 €./.
TGO GmbHAufsichtsrat2-3./.1.000 €
TGO GmbHGesellschafterversammlung   
Oldenburgische LandschaftLandschaftsversammlung   
VWGAufsichtsrat5./.1.000 €
Weser-Ems-Halle, Beteiligungs GmbHGesellschafterversammlung5./.1.000 €
Weser-Ems-Halle, GmbH&Co. KGGesellschafterversammlung   
TKB Beteiligungs GmbHVerbandsversammlung   
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBNVerbandsversammlung   
Zweckverband Tierkörperbeseitigung (TKB)Verbandsversammlung   
VHSBeirat1-2./../.
StaatstheaterVerwaltungsausschuss4./../.
Metropolregion Bremen-Oldenburg    
Landessparkasse zu OldenburgVerwaltungsrat 250 € 
Deutscher StädtetagHauptversammlung   
Niedersächsischer StädtetagMitgliederversammlung1./../.
     

 

* Kassenordnung von Bündnis 90/Die GRÜNEN – Stadtverband Oldenburg (die Beitrags- und Kassenordnung ist Bestandteil der Satzung).

§ 3 Spenden, Mandatsträger_innenabgaben

(2) Amts- und Mandatsträger_innen und auf kommunaler Ebene leisten Mandatsträger_innen-abgaben, wenn sie besondere Vergütungen z. B. als Fraktionsvorsitzende und/oder Aufsichts-ratsmitglieder oder ähnliches erhalten. Die Mandatsträger_innenabgaben betragen 70 Prozent der gezahlten Sondervergütung bzw. Aufwandsentschädigung. Der Vorstand kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Regelung beschließen. Auf Sitzungsgelder für Rats- und Ausschusssitzungen sind keine Abgaben zu leisten.