Antrag

Keine Streichung der Landesmittel bei den „Kosten der Unterkunft“ der Sozialhilfe

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Land auf, die von der Landesregierung vorgesehene Streichung bei den Zuschüssen des Landes für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) zurück zu nehmen und keinerlei Kürzung dieser Zuschüsse zu beschließen.

Die Oldenburger Mitglieder des Landtages werden gebeten, sich im Landtag entsprechend einzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an die regionalen Abgeordneten, die Landtagsfraktionen und die Landesregierung zu senden.

Begründung:

Bislang beteiligt sich das Land an den Kosten der Unterkunft, die im Rahmen von Grundsicherungsleistungen von den Kommunen gezahlt werden. Dabei handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. Auf der Haushaltsklausur der Landesregierung im Juli 2021 wurde beschlossen, in drei Stufen bis 2024 die diesbezüglichen Zahlungen des Landes in Höhe von insgesamt 142 Millionen jährlich zu streichen.

Davon ist auch die Stadt Oldenburg in Millionenhöhe betroffen. Für Oldenburg würde dies Kürzungen für 2022 in Höhe von 1,6 Mio. Euro, in 2023 in Höhe von 3,5 Mio. Euro und ab 2024 in Höhe von 5,4 Mio. Euro bedeuten. Für diese ausfallende Leistung des Landes müsste die kommunale Ebene einspringen.

Angesichts der zukünftigen Aufgaben als Kommune und der noch zu erwartenden finanziellen Nachwirkungen der Corona-Pandemie ist diese zusätzliche Belastung nicht ohne Leistungseinschränkungen an anderer Stelle zu tragen. Weitere haushaltskonsolidierende Landeseinsparungen – im Bereich Integration wurden z.B. bereits Zuschüsse zur Sprachförderung gestrichen – auf dem Rücken der Kommunen und ausgerechnet im sozialen Bereich sind nicht hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als die Kommunen zukünftig aufgrund fehlenden preiswerten Wohnraums, steigender Energiekosten und einer Corona-bedingt voraussichtlich zunehmenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften sogar noch von steigenden Kosten in diesem Bereich ausgehen müssen.

Hinzu kommen erhebliche Investitionen in Bildung, in den dringend notwendigen Klimaschutz bzw. in erforderliche Klimaanpassungsmaßnahmen sowie in den Erhalt städtischer Infrastruktur, die die kommunalen Finanzen und Haushalte beträchtlich belasten werden, sodass eine solche Kürzung nicht tragbar ist.

Die von der Landesregierung beabsichtigte Sparmaßnahme zu Lasten der Kommunen ist daher ebenso abzulehnen, wie geplante Kürzungen bei der finanziellen Unterstützung der Frauenhäuser sowie bei den Beratungsstellen für Geflüchtete.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling