Wir bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Änderung der Parkgebühren“
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über Parkgebühren wird nach folgenden Beschlusspunkten bis zum 31.03.2023 durch die Verwaltung geändert und ab dem 01.06.2023 in der so geänderten Fassung angewandt.
Beschlusspunkt #1:
Die Höhe der Parkgebühren wird nach folgendem Gebührenpfad von der Verwaltung automatisch angepasst. Die Gebühren werden künftig für jede angefangene viertel Stunde erhoben.
Oldenburg | Ab 01.06.2023 | Ab 01.01.2024 | Ab 01.01.2025 | Ab 01.01.2026 | Ab 01.01.2027 |
Parkdauer | Angefangene viertel Stunde | Angefangene viertel Stunde | Angefangene viertel Stunde | Angefangene viertel Stunde | Angefangene viertel Stunde |
Zone 1: Innenstadt | 0,50 € | 0,70 € | 0,90 € | 1,10 € | 1,30 € |
Zone 2: Restliches Stadtgebiet | 0,30 € | 0,40 € | 0,50 € | 0,60 € | 0,80 € |
Zone 3: Messestraße (Weser-Ems-Halle) | 0,30 € | 0,40 € | 0,50 € | 0,60 € | 0,80 € |
Die Zone 1 wird entsprechend der Vorlage 22/0524 vom 02.11.2022 erweitert und künftig von folgenden Straßen umschlossen (vgl. Karte unten): Peterstraße (einschließlich Parkplatz Katharinenstraße PFL), Herbartstraße bis Bismarkstraße, Bismarkstraße, Gartenstraße, Schloßwall, Elisabethstraße, Schleusenstraße, Kanalstraße, Staupromenade, Stau bis Bahnübergang, Alter Stadthafen, Bahnhofsvorplatz, Moslestraße, Bundesbahnweg, Donnerschweer Straße, Pferdemarkt einschließlich der Parkplätze –ausgenommen Marktfläche-, einschließlich dieser Straßen und Parkplätze.
Beschlusspunkt #2:
Für die Jahre ab 2028 soll die weitere Steigerung der Parkgebühren an einen Index oder anderweitige Preisentwicklungen gekoppelt werden (z. B. Reallohnindex oder Verbraucherpreisindex oder an Preisentwicklung der Bustickets) oder auch ein neuer Gebührenpfad durch den Rat festgelegt werden. Ziel sollte es sein, dass die Parkgebühren sich auch nach 2027 automatisiert anpassen und dabei dauerhaft eine Lenkungswirkung für die Verkehrswende und hin zum Umweltverbund entfalten. Die Verwaltung erarbeitet hierzu einen Verfahrensvorschlag und stellt diesen im Verkehrsausschuss bis Ende 2023 zur Diskussion.
Beschlusspunkt #3:
Für das Parken rund um die Weser-Ems-Hallen (Zone 3) erarbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit der Weser-Ems Hallen Oldenburg GmbH & KG einen Beschlussvorschlag bis zur letzten Sitzung des Verkehrsausschusses vor den Sommerferien 2023 mit folgender Zielrichtung:
- Die maximalen Parkgebühren pro Tag werden in den Jahren zwischen 2023 und 2027 stufenweise angehoben. Das Zielniveau für die maximale Parkgebühr pro Tag sollte bei 6 € liegen.
- Rund um die Weser-Ems-Hallen wird die Parkgebührenzone 2 umgewandelt in die Parkgebührenzone 1. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Eingrenzung dieses Gebietes.
Begründung:
Zu #1)
Die Parkraumbewirtschaftung dient der zielgerichteten Steuerung des Verhältnisses von Parkplatzsuchverkehr zur Anzahl verfügbarer Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Die Städte und Gemeinden können die Parkgebühren für ihre Flächen eigenständig festlegen.
In den letzten 30 Jahren wurden die Parkgebühren in Oldenburg nur ein einziges Mal erhöht, 2011 um 20 Cent je Stunde auf 1,20 Euro. Die Kosten für den Bau und Unterhalt von Straßen und Parkplätzen oder auch dem ÖPNV sind dagegen in den letzten 20 Jahren kontinuierlich und stark gestiegen, die Mehrkosten trägt die Allgemeinheit. Besonders haben dies aber die ÖPNV-Nutzer*innen zu spüren bekommen, denn die Preise für ein Einzelticket der VWG sind seit dem Jahr 2000 um 88 % gestiegen auf 2,70 Euro pro Fahrt. Allein aus dieser Sicht ist es dringend notwendig, die Gebühren für das innerstädtische Parken anzupassen, um Instandhaltungskosten gerecht zu verteilen. Zudem sind höhere Parkgebühren ein wichtiges Steuerungsinstrument, um die vom Rat beschlossenen Ziele zur Verkehrswende und Klimaneutralität zu erreichen.
Im kürzlich beschlossenen Klimaschutzplan 2035 wird der Erhöhung der Parkgebühren eine sehr hohe Priorisierung bei gleichzeitig sehr hoher Klimawirksamkeit und einer bedeutenden Signalwirkung zugesprochen. Die für Oldenburg vorgesehene fünfjährige Staffelung der Gebührenanpassung ist sozial verträglich und gibt einen Anreiz zur Nutzung des Umweltverbundes (Rad- und Fußverkehr + ÖPNV).
Zudem hat das Parkraummanagement als eines von sechs Teilkonzepten des Rahmenplans Mobilität und Verkehr 2030 (RMV 2030) eine besondere Bedeutung für den Erfolg der Verkehrswende. Einnahmen aus Parkgebühren könnte die Stadt u. a. in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Radwege, Busspuren), in die Gehälter der Busfahrerinnen und Busfahrer sowie in den Ausbau von Mobilitätsstationen investieren, um den Umweltverbund attraktiver zu machen. Auch die VWG bestätigt im Übrigen in ihrem 2021 vorgestellten Tarifgutachten, dass das Parken in Oldenburg zu günstig ist, um Menschen zum Umstieg zu bewegen.
Die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD befürworten es, dass die Entwicklung der Parkgebühren langfristig festgelegt und beschlossen wird. So haben die Autofahrer*innen Planungssicherheit und durch stetige Gebührenerhöhungen ergibt sich mit der Zeit die notwendige Lenkungswirkung.
Um den Hol- und Bringverkehr fairer zu behandeln, kann die Abrechnung der Parkgebühren auf 15 Minuten angepasst werden. Gleichzeitig wird allen Parkenden eine genauere Abrechnung gewährt, was wiederum die Akzeptanz für höhere Gebühren erhöht. Gleichzeitig wird eine effizientere Auslastung der bestehenden Parkplätze ermöglicht.
Zu #2)
Damit nach 2027 die Parkgebühren nicht wieder „einfrieren“ wie in den letzten 11 Jahren, soll ein Mechanismus entwickelt werden, der die Entwicklung der Gebühren an einen Index bzw. eine bestimmte Preisentwicklung koppelt oder alternativ einen neuen Gebührenpfad festlegt.
Zu #3)
Durch die Umwandlung der umliegenden Straßen in Zone 1 mit entsprechend hohen Parkgebühren (ohne Tageslimit), werden die angrenzenden Wohnquartiere durch entfallenden Parksuchverkehr entlastet und gleichzeitig wird den Einnahmeverlusten der Weser-Ems-Hallen entgegengewirkt. Eine Abstimmung zwischen der Weser-Ems Hallen Oldenburg GmbH & KG und der Verwaltung scheint hier sehr zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f. d. SPD-Ratsfraktion
Michael Wenzel Vally Finke
Tim Harms Renke Meerbothe
Maik Niederstein Germaid Eilers-Dörfler
Claudia Küpker