Antrag

Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweise

Zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweise“

Beschlussvorschlag:

Die Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über Parkgebühren wird nach folgenden Beschlusspunkten bis zum 31.03.2023 durch die Verwaltung geändert und ab dem 01.06.2023 in der so geänderten Fassung angewandt.

Beschlusspunkt #1:
Die Parkgebührenordnung wird in § 2, (4) wie folgt geändert:
„Für die Bewohnerparkzonen A bis F werden die Gebühren für Bewohnerparkausweise wie folgt festgesetzt:

Fahrzeuglänge

Ab 01.06.2023

Ab 01.01.2024

Ab 01.01.2025

Ab 01.01.2026

Ab 01.01.2027

bis 4,20 m

80,00 €

120,00 €

160,00 €

200,00 €

260,00 €

4,21 m bis 4,70 m

120,00 €

180,00 €

240,00 €

300,00 €

400,00 €

ab 4,71 m

160,00 €

240,00 €

320,00 €

400,00 €

540,00 €

Maßgeblich für die Bemessung der Höhe der Gebühren ist das Datum des Gültigkeitsbeginns des Bewohnerparkausweises sowie die Länge des Fahrzeugs. Diese Gebühr gilt dann für den gesamten Gültigkeitszeitraum.“
Zudem wird die von der Verwaltung im November 2022 vorgeschlagene Erweiterung der Bewohnerparkzone E ab Juni 2023 umgesetzt (vgl. Abb. 1 der Begründung).

Beschlusspunkt #2:
Ergänzt wird in § 2 der Absatz (8):
„Für Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) und AsylbLG erhalten sowie Personen, die Wohngeld erhalten, und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (Merkzeichen unerheblich) wird eine Gebühr in Höhe von 25 % der in Abs. 4 genannten Gebührenhöhe festgesetzt. Die Leistungsberechtigung ist mit dem Antrag nachzuweisen.“

Begründung:

Zu #1)
Für die Erteilung der für ein Jahr gültigen Ausnahmegenehmigung für Bewohnerparkrechte wird bisher eine Gebühr in Höhe von 30,70 EUR erhoben. Mit Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) hat die Stadt nun die Möglichkeit Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner zu erlassen (auf Grundlage von § 45 StVO).
Im Rahmen des Rahmenplans Mobilität und Verkehr 2030 (RMV 2030) wurde das Parkraummanagement als einzig echte Push-Maßnahme identifiziert, um eine Lenkungswirkung im Sinne der Verkehrswende zu erzielen. Die hierbei erhöhten Einnahmen der Stadt werden direkt zur Stärkung des Umweltverbundes verwendet und damit die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, das Carsharing-Angebot sowie der ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur verbessert.
Große Autos benötigen deutlich mehr öffentlichen Raum und verursachen dadurch höhere Kosten zur Bereitstellung von Parkraum sowie i. d. R. mehr Emissionen und mehr klimaschädliches CO2.
Außerdem werden Menschen mit nachgewiesenen finanziellen Schwierigkeiten mit dem Beschlusspunkt #2 entlastet. Gleichzeitig soll die Staffelung nach Fahrzeuglänge von der Stadt Freiburg übernommen werden, um einen Anreiz für den Kauf kleinerer PKW zu schaffen.
Die für Oldenburg vorgesehene fünfjährige Staffelung der Gebührenanpassung macht den Autobesitz planbar.

Zu #2)
Die neue Gebührenordnung wird sozial verträglich gestaltet. Damit wird sichergestellt, dass auch einkommensschwache Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, sich den Bewohnerparkausweis leisten können. Menschen mit bedeutenden körperlichen Einschränkungen wurden mit dem Verwaltungsvorschlag aus November 2022 ohnehin schon von den höheren Gebühren ausgenommen.
 

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                         f. d. SPD-Ratsfraktion
Michael Wenzel                                                                         Vally Finke
Tim Harms                                                                                 Renke Meerbothe
Maik Niederstein                                                                       Germaid Eilers-Dörfler
Claudia Küpker                                        

M

 

M