Rede von Ruth Drügemöller im Rat vom 15.04.2024
Vorkaufsrecht
Die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und die SPD haben beantragt, dass die Stadt Oldenburg sich bei allen Verkäufen von städtischen Flächen ein Vorkaufsrecht zu ihren Gunsten sichert.
Mit dem Vorkaufsrecht kann die Stadt ein Grundstück zu marktüblichen Preisen zurückkaufen, wenn der oder die Eigentümerin es weiterverkaufen will. Sie kann es zurückkaufen, sie muss es aber nicht. Eine Voraussetzung für den Rückkauf ist, dass der jeweilige Eigentümer verkaufen will. Die Festlegung eines Vorkaufsrechtes ist eine vielfach genutzte und übliche Klausel in Grundstückskaufverträgen, die auch im BGB geregelt und damit zulässig ist.
Bei einem geplanten Weiterverkauf wird dann die Stadt gefragt, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will oder nicht. Hat sie kein Interesse, was wahrscheinlich überwiegend der Fall sein wird, verneint sie die Anfrage. Hat sie aber Interesse an einem Grundstück, dann kann sie dieses zum Marktpreis erwerben.
Warum aber soll sich die Stadt ein Vorkaufsrecht sichern?
Die Zukunft, meine Damen und Herren, ist ungewiss, soviel wissen wir sicher.
Gewiss ist jedoch die Tatsache, dass sich Grund und Boden auch in Zukunft nicht vermehren lassen werden. Sicher, meine Damen und Herren, ist auch die Tatsache, dass man zur Stadtgestaltung und Stadtentwicklung heute und morgen Flächen benötigten werden. An jeden m² Boden werden vielfältige Ansprüche gestellt, wie z.B. Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Naturschutz, Erholungsflächen, Versickerungsflächen, Nahrungsproduktion, etc. Wir können heute noch nicht sagen, welche Flächenbedarfe wir für welche Zwecke in Zukunft haben werden. Es ist daher sinnvoll, ggf. einen Zugriff auf Flächen zu haben, die für die Stadtentwicklung und damit in der Regel für das Allgemeinwohl benötigt werden könnten.
Wir sehen doch schon seit einigen Jahren, dass die Flächenverfügbarkeit in der Stadt für Entwicklungsaufgaben wie Wohnen, Gewerbe und Naturschutz ein seltenes Gut ist. Nicht umsonst greifen wir zur Stadtentwicklung zunehmend auch auf kontaminierte Flächen zurück.
Durch das Vorkaufsrecht kann die Stadt die städtebauliche Entwicklung beeinflussen und strategisch wichtige Flächen sichern. Sie kann Vorkaufsrechte nutzen, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern oder auch um Infrastrukturprojekte umzusetzen.
Mit der Vereinbarung des Vorkaufsrechtes erweitern sich also die Möglichkeiten der Stadt, ohne dass die Rechte Dritter eingeschränkt würden. Wenn wir heute ein Vorkaufsrecht bei jedem Verkauf städtischer Flächen festlegen, so ist das eine Vorsorgemaßnahme für die Zukunft, die für keinen der Beteiligten von Nachteil ist.
Man muss immer so entscheiden, dass man seine Handlungsmöglichkeiten erweitert und nicht einschränkt. Daher werden wir, die GRÜNEN im Rat der Stadt Oldenburg, heute dafür stimmen, dass sich die Stadt Oldenburg bei allen Verkäufen ihrer eigenen Grundstücke ein Vorkaufsrecht sichert.