Antrag

Ausweitung des Begrüßungsgeldes

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Ausweitung Begrüßungsgeld

Beschlussvorschlag:

1. Das Begrüßungsgeld in der Stadt Oldenburg wird von 50 € auf 100 € erhöht. Die Erhöhung des Begrüßungsgeldes wird zum 01.07.2023 wirksam, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
2. Der Kreis der berechtigten Empfänger*innen des Begrüßungsgeldes wird ausgeweitet (aktuell sind nur Studierende berechtigt) auf Auszubildende und Personen, die einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD, o.ä.) in der Region leisten und dafür ihren Erstwohnsitz in die Stadt Oldenburg verlegen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende (möglichst digitale und unbürokratische) Nachweis- und Auszahlungsmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Dabei soll es spätestens zu Ende 2023 ermöglicht werden, auch Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden das Begrüßungsgeld auszuzahlen.
3. Die Erhöhung und Ausweitung des Begrüßungsgeldes wird durch die Stadt angemessen beworben. Zudem wird die Nachfrage nach dem Begrüßungsgeld erhoben und dem AFB entsprechend jährlich berichtet.
4. Es wird zudem um eine Übersicht gebeten, wie viele Menschen das Begrüßungsgeld in den letzten fünf Jahren erhalten haben. Zudem ist von Interesse, wie hoch in diesem Zusammenhang die jährlichen Personal- und Sachkosten waren und, sofern eine Einschätzung mit Blick auf die geplante Ausweitung möglich ist, vermutlich sein werden.

Begründung:

Bislang gibt es in der Stadt Oldenburg ein Begrüßungsgeld nur für Studierende, die ihren Erstwohnsitz hier anmelden. Wir wollen alle Ausbildungswege gleichmäßig anerkennen und sehen es daher als gerecht an, wenn auch Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ein Begrüßungsgeld angeboten bekommen. Begrüßungsgeld für diese Gruppen gibt es unter anderem in Bremen und Lübeck. Die Stadt kann sich bei den Auszahlungsmodalitäten an solchen Städten orientieren.
Zudem ist die Höhe des Begrüßungsgelds im Städtevergleich gering und der Betrag ist seit Jahren unverändert. In Lübeck, Wilhelmshaven und Elsfleth beträgt das Begrüßungsgeld 100 €, in Bremen sind es 150 €. Um den Anreiz für die Erstwohnsitz-Anmeldung zu erhöhen, wollen wir das Begrüßungsgeld entsprechend auch in Oldenburg auf 100 € erhöhen.
Menschen mit Erstwohnsitz in Oldenburg tragen auf vielfältige Art und Weise dazu bei, das finanzielle Fundament der Stadt zu stärken. Auch im kommunalen Finanzausgleich des Landes Niedersachsen profitiert Oldenburg von seinen Einwohner*innen mit Erstwohnsitz, da die Einwohnerzahl maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ist.
Gleichzeitig leben in Oldenburg geschätzt 10.000 – 12.000 Personen mit Zweitwohnsitz. Ein Teil dieser Menschen könnte sich durch einen Anreiz wie das Begrüßungsgeld dazu bewegen lassen, den Erstwohnsitz in die Stadt zu verlegen.

f.d. die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen               f.d. SPD–Fraktion
gez. Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller,          gez. Margrit Conty, Thomas Klein, Jens Freymuth
Nicolai Beerheide, Rita Schilling