Antrag

Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes zur „Anpassung an den Klimawandel“ in die Wege zu leiten. Dieses Klimawandel-Anpassungskonzept sollte insbesondere folgende Ziele adressieren:

Im Rahmen der Auftragsvergabe bitten wir die Stadt, relevante Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadtverwaltung ebenfalls zu prüfen, ob parallel zur Gutachtenerstellung und -Koordination bereits die Einstellung eine*r vom Bund geförderten Klimaanpassungsmanager*in möglich und sinnvoll sein kann. [2]

Begründung:

Zwischen 1961 und 2010 ist die durchschnittliche Jahrestemperatur im Nordwesten Niedersachsens bereits um 1,2 °C gestiegen. Studien prognostizieren, dass bis zum Ende des Jahrhunderts auch in unserer Region weitere Klimaveränderungen zu erwarten sind. Dazu zählen etwa häufigere tropische Nächte, eine Zunahme von Starkregenereignissen, ein Meeresspiegelanstieg oder Stürme mit stärkeren Windgeschwindigkeiten. Die Metropolregion Nordwest stellt in diesem Zusammenhang fest: „Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden die Erfordernisse zur Anpassung [an Extremwetterereignisse] stetig zunehmen […].

Extremwetterlagen wie Stürme, Starkniederschläge oder Hitzeperioden werden Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar beeinträchtigen. So können etwa Schäden an Gebäuden sowie Fahrzeugen, Produktionsanlagen oder gelagerten Waren entstehen. Arbeits- und Produktionsausfälle bis hin zu Umsatzverlusten wären die Folge für Unternehmen. Investitionen in bauliche Präventionsmaßnahmen können helfen, die Risiken zu mindern, sind jedoch teilweise kostenintensiv. Auch der Abschluss von entsprechenden Versicherungen kann zumindest das mit einem Schadensereignis verbundene finanzielle Risiko abfedern. Dies hat jedoch laufende Ausgaben für Versicherungsprämien zur Folge, die perspektivisch eher steigen werden, wenn keine Klimaanpassung als Gegenmaßnahme durchgeführt wird.

Im Gesundheitsbereich werden die erwarteten starken und anhaltenden Veränderungen in den Sommermonaten mit längeren Hitzeperioden und höheren mittleren Temperaturen z.B. zu intensiveren
körperlichen Anpassungsbelastungen für die Allgemeinbevölkerung, aber insbesondere für empfindliche Gruppen wie alte Menschen und pflegebedürftige Personen führen. Auch im Arbeitsschutz sind häufiger auftretende Hitzetage und Extremwetter zu berücksichtigen. Die klimatischen Veränderungen treffen auf demographische Veränderungsprozesse; das Durchschnittsalter der niedersächsischen Bevölkerung steigt und damit wächst die Zahl gesundheitlich anfälligerer Personen.

Auf der Grundlage neuerer Untersuchungen besteht die Vermutung, dass die erwarteten Klimaveränderungen die Ansiedlung neuer Vektoren (wie Mücken- und Zeckenarten) als auch die Verbreitungsfähigkeit neuer Viruserkrankungen in Deutschland begünstigen (Ausbreitung von FSME-Viren nach Niedersachsen).

Aufgrund der langen Planungszeiträume, der hohen Lebensdauer gebauter Infrastruktur und der Komplexität der bevorstehenden Herausforderungen sehen wir also Handlungsbedarf. Die Stadt Oldenburg sollte sich noch intensiver als bisher mit den möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und diese in Planungsprozessen berücksichtigen. Je eher sich Kommunen auf den Klimawandel vorbereiten und die dafür notwendigen Strukturen etablieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass negative Auswirkungen verhindert oder abgemildert und die sich bietenden Chancen des Klimawandels genutzt werden können“.1

Damit auch Oldenburg sich dieser Herausforderung systematisch stellen kann, soll ein externes Anpassungskonzept schon bestehende Daten zu Klimafolgen nutzen, um daraus lokale Betroffenheiten und insbesondere strategische Optionen für die Stadt abzuleiten. Entsprechende Eigenmittel wurden im Haushalt für 2022 dafür bereitgestellt. Da auch auf Landes- und Bundesebene die kommunale Anpassung an den Klimawandel zunehmend gefördert wird, sollte die Stadt aber im Rahmen der Auftragsvergabe entsprechende Fördermittel prüfen.

Da Oldenburg in einigen Handlungsfeldern bereits die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt (z.B. durch die Erarbeitung klimagerechter Festsetzungen für Bebauungspläne), soll sich das Gutachten exemplarisch auf die oben genannten zwei Handlungsfelder konzentrieren. Ziel des Gutachtens ist es, neue Impulse für die Klimaanpassung zu setzen und weitere Handlungsmöglichkeiten der Stadt aufzuzeigen.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                      f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Dr. Alaa Alhamwi            gez. Vally Finke, Paul Behrends, Thomas Klein

Thorsten van Ellen

 

[1] vgl. Interkommunale Koordinierungsstelle Klimaanpassung (InKoKa) der Metropolregion Nordwest: „Leitfaden zur Klimaanpassung“ (2016): https://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/interkommunale-koordinierungsstelle-klimaanpassung-inkoka–900000016-10018.html und Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (2021): https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/178371.

[2] Beratung zu Fördermöglichkeiten oder direkte Förderungen gibt es etwa von Seiten des Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_uber_uns/niko-uber-uns-205852.html), des Zentrums Klimaanpassung (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_beratung/beratung-durch-das-niko-205863.html) oder durch die ZUG (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Letztere fördert u.a. die Ersterstellung eines Anpassungskonzepts und auch entsprechende Personalstellen.