Parken in Oldenburg bekommt seinen Preis – planbar, ökologisch, sozial
- Parkgebühren und Gebühren für Anwohnerparkausweise sollen Autofahren unattraktiver machen und reale Kosten wiederspiegeln
- Schrittweise Erhöhung über fünf Jahre hinweg schafft Planungssicherheit
- Einnahmen sollen dem ÖPNV zugutekommen
Die Oldenburger Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben ihre gemeinsamen Anträge zur Erhöhung der Parkgebühren vorgelegt. Die Gebühren für Parkplätze und Parkstreifen in städtischer Hand steigen zum 01.06.2023 auf zwei EUR pro Stunde in der Innenstadt, auf 1,20 EUR außerhalb davon. Zugleich wird ein Stufenplan für die nächsten vier Jahre beschlossen. Die Gebühren für Anwohnerparkausweise steigen im ersten Schritt auf 120 EUR pro Jahr für neue und verlängerte Ausweise ab dem 01.06.2023 Auch für das Anwohnerparken werden jährliche Erhöhungen vorgesehen bis 400 EUR in 2027. Kleine Autos unter 4,21 Meter Länge kosten jeweils ein Drittel weniger. Besonders große Autos brauchen mehr Platz und verursachen höhere Kosten, deshalb wird ab 4,71 Meter Länge ein Aufschlag von einem Drittel angerechnet. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt einen Plan für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Autobahnrings zu erarbeiten, beginnend mit dem Haareneschviertel.
Maik Niederstein (GRÜNEN), Mitglied im Verkehrsausschuss zur Erhöhung der Parkgebühren: „Die höheren Parkgebühren zeigen den Wert, den der öffentliche Raum hat. Die auf fünf Jahre festgelegten Schritte schaffen Planungssicherheit. Die Einnahmen stecken wir direkt in den Busverkehr. Diesen werden wir weiter ausbauen und die Tickets günstiger machen. So schaffen wir den Umstieg vom Autoverkehr, der alle in der Stadt belastet, zum Nahverkehr, der für alle verlässlich und günstig ist.“
Renke Meerbothe (SPD), Vorsitzender des Verkehrsausschusses zur Erhöhung bei den Anwohnerparkausweisen: „Jahrelang kostete das Anwohnerparken nur knapp 30 EUR im Jahr, das ist quasi kostenloser öffentlicher Raum. Jetzt ziehen wir etlichen anderen Kommunen gleich und geben dem Anwohnerparken einen angemessenen Preis. Durch die Staffelung nach Fahrzeuglänge schaffen wir einen Anreiz hin zu kleineren Autos.“ Ein Punkt ist den Bündnispartnern besonders wichtig: „Das Ganze gestalten wir sozial ausgewogen. Menschen mit Behinderungen und finanziell schwächer Gestellte müssen nur ein Viertel des Betrags aufbringen.“
Die Anträge werden im Verkehrsausschuss am 20.02.2023 beraten und sollen am 27.02.2023 im Rat beschlossen werden. Die Änderungen sollen zum 01.06.2023 in Kraft treten.