Blogeintrag

Vorgärten des Grauens

Der Tod im Vorgarten: Gärten sollen eigentlich grün sein. Manchen ist das aber viel zu lebendig. Sie schauen lieber auf Schotter vor dem Haus.

Ganz direkt und unmittelbar kann die GRÜNEN Fraktion solche Schottergärten leider nicht verbieten. Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion aus dem letzten Jahr hat die Verwaltung nun aber „klimagerechte Festsetzungen für Bebauungspläne“ erarbeitet. Diese wurden im Bauausschuss vom 16.06.2022 vorgestellt und sollen nach dem Sommer beschlossen werden. Diese Leitlinie sieht u.a. folgendes vor:

„Nicht überbaute Grundstücksflächen, die nicht durch zulässige bauliche Anlagen genutzt werden, sind ausschließlich als Rasen-, Stauden- oder Gehölzfläche oder als Nutzgarten (Obst-/Gemüse-/Blumengarten) gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten. Tote Materialien (wie zum Beispiel Kies, Schotter oder Folie) und jegliche Form der flächigen Versiegelung (Rasengitterstein, Fugenpflaster oder Ähnliches) sind nicht zulässig.“

Diese Festsetzung soll dann in allen neuen Bebauungsplänen Anwendung finden und auch in bestehende Bebauungspläne nach und nach eingearbeitet werden. Sie kann dann Schritt für Schritt dazu führen, dass Schottergärten bei Bauvorhaben in neuen und bestehenden Wohngebieten nicht mehr angelegt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier, unter Tagesordnungspunkt 13: https://buergerinfo.oldenburg.de/si0057.php?__ksinr=3925

Zudem stellte der OOWV in der Sitzung des Umweltausschuss vom 09.06.2022 vor, dass Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung und Regenrückhaltung auf privaten Grundstücken im kommenden Jahr durch angepasste Gebühren für Hauseigentümer gefördert werden sollen. Auch dies wäre ein Anreiz für weniger „Gärten des Grauens“.