Rede im Rat vom 29.06.2026 zu TOP 11.1 bis 11.3 Änderung 31 des Flächennutzungsplanes
(BAB-Kreuz/Sandweg/Sieben Bösen)
Mit den folgenden drei Beschlüssen, der Aufhebung von neun Hektar Gewerbefläche am Sandweg/Sieben Bösen in Tweelbäke und die Neuausweisung einer Gewerbefläche am Krugweg, setzen wir einen Grundsatz um, den wir gemeinsam mit der SPD vereinbart haben: den sogenannten Netto-Null-Beschluss.
Das bedeutet: Wenn wir an einer Stelle neue Gewerbeflächen ausweisen, dann nur, wenn an anderer Stelle bisher ausgewiesene, aber nicht genutzte Gewerbeflächen wieder zurückgenommen werden. Es geht also nicht um ein ständiges Wachstum der Gewerbeflächen auf Kosten unserer Landschaft, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden.
Genau das geschieht heute, wenn wir die Punkt Punkte 11.1 bis 11.3 beschließen. Die seit vielen Jahren im Flächennutzungsplan vorgesehene Gewerbefläche am Sandweg wird aufgegeben und wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Gleichzeitig schaffen wir am Krugweg die Voraussetzungen für eine Gewerbeentwicklung an einem besser geeigneten Standort. Wir halten das für den richtigen Weg.
Denn Boden ist endlich. Jede neue Versiegelung ist ein Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, von Lebensräumen und Freiraum. Deshalb ist es richtig, zunächst bestehende Planungen kritisch zu hinterfragen. Wir können aus Verantwortung für die Zukunft die wenigen noch verbliebenen Freiflächen in der Stadt nicht einfach zubauen und versiegeln. Wir müssen verantwortungsvoll mit Freiflächen umgehen.
Wir wissen gleichzeitig, dass Handwerk, Mittelstand und Gewerbe in Oldenburg auch Flächen für die Weiterentwicklung benötigen und wir brauchen auch die Arbeitsplätze. Deshalb muss unsere Gewerbeflächenpolitik beides miteinander verbinden: wirtschaftliche Entwicklung und sparsamen Flächenverbrauch. Das setzt eine bessere Nutzung bestehender Gewerbeflächen voraus.
Wir freuen uns außerdem, dass das Verfahren ohne grundsätzliche Einwände aus der Öffentlichkeit oder von den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden konnte. Das zeigt, dass diese Lösung nachvollziehbar und gut begründet ist.
Wir stimmen den Vorlagen deshalb gerne zu.