Rede im Rat vom 31.08.2026 zu TOP 9.1 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
Mit dem heutigen Beschluss bringen wir den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie zum Abschluss.
Ich sage gleich zu Beginn: Wir GRÜNEN stimmen diesem Plan zu. Aber wir tun das nicht, weil wir die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft für unproblematisch halten.
Im Gegenteil.
Im Beteiligungsverfahren sind zahlreiche Einwendungen eingegangen unter anderem von der Universität Oldenburg, dem BUND, dem NABU, Olegeno, dem Fachdienst Naturschutz, Bürger:innen und weiteren Behörden. Die Stellungnahmen umfassen insgesamt rund 650 Seiten.
Das zeigt: In diesem Gebiet gibt es erhebliche Konflikte.
Der Landschaftsrahmenplan weist für das Gebiet eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für den Artenschutz und für das Landschaftsbild aus. Es geht um Moorböden, um Kollisionsrisiken und um mögliche Störwirkungen für Rast- und Gastvögel und für Fledermäuse. Für den Großen Brachvogel sowie Bläss- und Weißwangengänse, Störche, Wespenbusarde und viele weitere Arten.
Wir wollen diese Bedenken keineswegs einfach wegwägen. Wir halten sie für relevant. Ein Teil dieser Konflikte wird deshalb auch erst auf der nächsten Planungsebene, insbesondere im Genehmigungsverfahren, abschließend geprüft werden.
Warum stimmen wir dem Plan trotzdem zu? Weil wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen. Windenergie ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz und für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Die weitere Klimaerwärmung wird den Lebensraum und die Lebensbedingungen für genau die Arten zerstören, die wir heute schützen wollen.
Naturschutz braucht deshalb auch den Klimaschutz.
Hinzu kommt das vom Land verbindlich vorgegebene Flächenziel: Oldenburg muss bis Ende 2032 mindestens 89 Hektar für Windenergie ausweisen. Die Landesregierung war nicht bereit, dieses Ziel für Oldenburg zu reduzieren. Damit kommen wir mit dieser Planung aber auch einer möglichen ungesteuerten Entwicklung zuvor. Denn wenn die Stadt keine geeigneten Flächen ausweist, können Windenergieanlagen privilegiert auch an anderen Stellen des Stadtgebiets beantragt werden. Wir können auf die planerische Steuerung der Windenergienutzung im Stadtgebiet nicht verzichten.
In der Potenzialstudie wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Der jetzt ausgewiesene Bereich an den Bornhorster Seen wurde als eine Fläche mit den vergleichsweise geringstem Konfliktpotenzial ermittelt. Wir erwarten, dass bei der konkreten Umsetzung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft so weit wie möglich zu vermeiden.
Und noch einen Punkt halte ich für wichtig: Die Menschen vor Ort sollten nicht nur die Belastungen wahrnehmen, sondern auch an den wirtschaftlichen Vorteilen der Windenergie beteiligt werden. Die Stadt ist selbst Eigentümerin von Flächen im ausgewiesenen Gebiet. Diese Position sollte sie strategisch nutzen, um eine möglichst weitgehende Bürgerbeteiligung zu erreichen, zum Beispiel über Beteiligungsmodelle oder Genossenschaften.
Meine Damen und Herren,
wir stimmen diesem Plan zu, weil Oldenburg seinen Beitrag zur Energiewende leisten muss. Oldenburg ist verpflichtet, bis 2032 89 ha Windenergiefläche auszuweisen. Wir wollen einer Privilegierung zuvorkommen und wir wollen Windenergie – aber wir wollen sie so naturverträglich wie möglich.
Unter diesen Bedingungen halten wir den vorliegenden Teilflächennutzungsplan für den richtigen Weg und stimmen ihm zu.