Rede von Ruth Drügemöller

Leerstehenden Wohnraum vermieten

Ruth Drügemöller

Redeim Rat vom 01.12.2025 zu TOP 17.6 Bekämpfung des Leerstandes durch eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg (BSW Fraktion vom 03.11.2025)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Niedersachsen hat Oldenburg offiziell als Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft – und das merken vor allem diejenigen, die hier eine Wohnung suchen. Von einer Wohnungsgesellschaft hörte ich kürzlich, dass sich auf eine öffentlich ausgeschriebene Wohnung bis zu 200 Menschen bewerben. Gleichzeitig stehen hier Wohnungen über Jahre leer. Das ist ein Anachronismus.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD haben einen Bericht der Verwaltung zur Zweckentfremdungssatzung beantragt. Die Verwaltung empfiehlt in ihrem Bericht, von einer Satzung abzusehen – sie sei „nicht zielführend“ und „rechtlich kaum begründbar“. Dieser Einschätzung widerspreche ich deutlich. 

Erstens: Der Antrag für eine Zweckentfremdungssatzung richtet sich nicht gegen normalen Fluktuationsleerstand, sondern gegen spekulativen und langfristigen Leerstand – wie z.B. beim Hermann-Ehlers-Haus. Solche Fälle haben große negative Auswirkungen auf Quartiere und auf den Wohnungsmarkt. Um das zu verhindern brauchen wir eine Zweckentfremdungssatzung.

Zweitens: Die Verwaltung betont die aktive Neubautätigkeit in Oldenburg. Ja, es wird gebaut – aber nicht ausreichend im unteren und mittleren Preissegment. Und Neubau allein löst das Problem nicht: Er dauert Jahre und er ist teuer. Eine Zweckentfremdungssatzung schafft zwar keine neuen Gebäude, aber sie sorgt dafür, dass bestehender Wohnraum nicht ungenutzt bleibt. Und das ist für die Stadt deutlich günstiger als neue Baugebiete zu erschließen.

Drittens: Das Subsidiaritätsprinzip. Die Verwaltung verweist auf andere Maßnahmen, die bereits genutzt würden. Doch keine dieser Maßnahmen adressiert das Kernproblem des Antrags: bewusst nicht genutzter Wohnraum. Jahrelanger Leerstand. Genau für solche Fälle ist das niedersächsische Gesetz geschaffen worden.

Andere Städte wie Hannover, Hildesheim, Göttingen und Lüneburg nutzen dieses Instrument bereits oder bereiten es vor. Wenn andere Kommunen das können, kann Oldenburg das auch.

Viertens: Es ist richtig, dass eine solche Satzung sich nicht exklusiv auf große Immobilien beschränken kann. Aber das hindert uns nicht daran, eine Satzung zu erlassen und die Umsetzung auf solche Fälle zu konzentrieren, in denen der gesellschaftliche Schaden durch Leerstand besonders groß ist. Das ist gängige Verwaltungspraxis. Wenn wir eine Zweckentfremdungssatzung haben, können wir dieses Instrument nutzen, aber wir müssen es nicht nutzen. Es erweitert damit nur unseren Handlungsspielraum. 

Ein dauerhaft leerstehendes Gebäude ist eine vertane Chance in der Stadtentwicklung – und es sendet das falsche Signal: dass Spekulation wichtiger ist als Wohnraum für Familien und Einzelpersonen.

Unser Ziel ist es nicht, Eigentümer:innen zu bestrafen. Unser Ziel ist es, Nutzbarkeit vor Spekulation zu stellen. 

Eine Zweckentfremdungssatzung ist dafür ein geeignetes, angemessenes und verhältnismäßiges Instrument – eines, das wir nutzen können, wenn es notwendig wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Leerstand hinnehmen, obwohl Wohnraum fehlt, handeln wir nicht verantwortungsvoll. Wenn Wohnraum bewusst leer steht, während Menschen dringend ein Zuhause suchen, dann läuft etwas schief. Wir haben ein wirksames Gesetz des Landes – und wir sollten es anwenden.

Wir unterstützen daher den weitergehenden Antrag des BSW, dass die Verwaltung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegt, die wir beschließen können.