Rede im Rat am 15.12.2025 TOP 10.6. BBO (Bäderbetrieb Oldenburg) Jahresabschluss 2024
In den vergangenen Jahren gab es kaum nennenswerte Redebeiträge hier im Rat zu den Abschlüssen des BBO. Jetzt wird es möglicherweise anders sein. Denn das Jahr 2024, aber auch zurückliegende Jahre wurden besonders geprüft und deren Ergebnisse bewertet.
Bei einer beachtlichen Bilanzsumme in Höhe von 56.584.562 Euro gibt es den Satz unter Punkt b in der Beschlussvorlage „dem vom 01.01.2024 – 31.12.2024 tätigen Betriebsleiter Herrn Jens Hackbart, wird für das Jahr 2024 keine Entlastung erteilt."
Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile und auch Leseempfehlung meinerseits im Ratsinformationssystem ist die Vorlage Nr. 25/0820.
Ich zitiere: "Der Eigenbetrieb hat Aufträge an einen Projektmanager vergeben, die nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben wurden. Da wir die Angemessenheit der Vergütung an den Projektmanager nicht abschließend beurteilen können und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über die Angemessenheit der Vergütung gewinnen konnten, haben wir eine Einschränkung vorgenommen. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere beim Ausweis des Anlagevermögens, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht …“
Die Betriebsleitung hat, so die Prüfungsgesellschaft festgestellt, bei Auftragsvergaben gegen interne und externe Vorgaben und Gesetze verstoßen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Oldenburg hat zudem festgestellt, dass in sechs von zwölf Fällen die Auftragsvergaben nicht zur Prüfung vorgelegen haben. Es wurde eine Sonderprüfung beauftragt gemeinsam von BBO und BBGO über die geschäftlichen Beziehungen des Projektmanagers und der BBO bzw. BBGO in der Zeit von 2018 bis 2024.
Diesen sehr aufschlussreichen Bericht haben wir in nicht öffentlicher Sitzung erhalten und erörtert. Ernüchternd bekamen wir Klarheit über die doch sehr großzügigen und gegen Vorgaben verstoßende Geschenke in Form von diversen Zahlungen von Seiten des Betriebsleiters an das Ein-Personen-Projektmanagement. Das Überwachungsorgan, die Gesellschafterversammlung, wurde zu wesentlichen Vorgängen nicht oder nicht ausreichend informiert.
Viele Fragen haben wir als Rat noch nicht abschließend klären können. Eine grundsätzliche Frage ist, ob die Konstruktion Bäderbetrieb und Bäderbetriebsgesellschaft (zwei Einheiten) mit einer identischen Person als Betriebsleiter und Geschäftsführer in der Form zukünftig geeignet ist. Eine weitere Frage ist, welche Kontrollmechanismen fehlen bzw. müssen neu geschaffen werden? Eine nicht unerhebliche Frage, welches qualifiziertes Personal braucht eine städtische Gesellschaft, um die Bäderbetriebe erfolgreich nach vorne zu bringen. Das sind Fragen, die nicht „auf die lange Bank“ geschoben werden dürfen, sondern bald beantwortet werden müssen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.