Rede im Rat vom 28.09.2026 zu TOP 8.1 Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau der Stadt Oldenburg
Wir beraten heute die Änderung der Betriebssatzung für unseren Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau.
Im Dezember vergangenen Jahres hat der Rat bereits grundsätzlich beschlossen, die Wertgrenzen in der Betriebssatzung anzupassen. Mit der heutigen Beschlussfassung setzen wir diesen Beschluss nun konkret um. Die vorgesehenen Änderungen sind aus meiner Sicht sinnvoll und nachvollziehbar. Die bisherigen Wertgrenzen stammen zum Teil aus einer Zeit, in der die Kosten für Bau-, Planungs- und Bewirtschaftungsleistungen noch deutlich niedriger waren. Sie entsprechen deshalb vielfach nicht mehr den heutigen Größenordnungen.
Mit der Anpassung wird der Eigenbetrieb in die Lage versetzt, innerhalb klar definierter Grenzen effizienter und eigenständiger zu handeln. Das betrifft beispielsweise die Vergabe von Aufträgen, Planungsleistungen und bestimmte Entscheidungen der Betriebsleitung. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Kontrolle abzubauen. Die Zuständigkeiten und die politischen Entscheidungsmöglichkeiten des Rates und der zuständigen Gremien bleiben erhalten. Es geht vielmehr darum, die Wertgrenzen so zu gestalten, dass sie zur heutigen Praxis und zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen passen. Gerade für einen Eigenbetrieb, der für die städtischen Gebäude verantwortlich ist und damit ein erhebliches Bau- und Investitionsvolumen bearbeitet, brauchen wir vernünftige und zeitgemäße Entscheidungsstrukturen.
Als Vorsitzende des Betriebsausschusses möchte ich an dieser Stelle auch die gute und sachorientierte Zusammenarbeit im Ausschuss hervorheben. Die Vorlage wurde dort beraten und fand Zustimmung. Deshalb können wir der Änderungssatzung heute aus unserer Sicht guten Gewissens zustimmen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.