Antrag

Wie kühlen öffentliche Gebäude ab?

 

Anfrage: Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Klimatisierung von Gebäuden

Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Werden aktuelle Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Gebäudeinfrastruktur mit einer Klimatisierung geplant? Mit Klimatisierung ist nicht die Ausstattung mit einer Lüftungsanlage gemeint, sondern die Möglichkeit, Gebäude oder einzelne Räume aktiv und kurzfristig herunterzukühlen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Die Stadt Oldenburg plant keinerlei Maßnahmen, um Neubauten oder Bestandsgebäude der städtischen Gebäudeinfrastruktur zu „klimatisieren“. Es braucht jedoch Maßnahmen, diese Gebäude hitzeresilienter zu machen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um die Klimakrise nicht noch weiter zu verschärfen. Eine Vollklimatisierung hätte erhebliche negative Auswirkungen für das Bemühen, Klimawandelfolgen einzudämmen und wäre finanziell kaum darstellbar.

2. Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Der EGH arbeitet zurzeit an einem zukunftsorientierten und vor allem mit Kriterien hinterlegten und damit nachvollziehbaren Handlungskonzept für alle städtischen Gebäude. Ziel ist es, systematisch Maßnahmen ergreifen zu können und Priorisierungen festzulegen – speziell ausgerichtet auf die unterschiedlichen Nutzungen, Anforderungen und die Schutzbedürftigkeit des Gebäudebestandes und der jeweiligen Nutzergruppen.
Der EGH wird sich dabei an den bestehenden Empfehlungen der Dach- und Fachverbände, insbesondere des Bundesumweltamtes, des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung, der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag), sowie zahlreicher kommunaler Klimaanpassungsnetzwerke orientieren. Die Mehrheitslinie der Expertenposition ist eindeutig: Keine flächendeckende Vollklimatisierung als Standard.
Der Grund ist nachvollziehbar: Vollklimatisierung erhöht den Strombedarf, erzeugt Abwärme, benötigt Kältemittel, verursacht hohe Wartungskosten, bindet Personal und kann Fehlanreize setzen, wenn passive Maßnahmen unterbleiben.

3. Welche Gebäude der Stadt haben bereits Klimaanlagen verbaut?

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Derzeit sind keine vollflächigen Klimaanlagen in den städtischen Gebäuden installiert. Lediglich einzelne Bereiche städtischer Gebäude sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Hierzu zählen insbesondere vereinzelte Büros, Besprechungsräume und Sitzungssäle, in denen regelmäßig externer Publikumsverkehr stattfindet und die baulichen Gegebenheiten eine Klimatisierung zwingend erforderlich machen.

4. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn

a. Feuerwachen (Wache 1, 2, die Rettungswache 3 sowie Wachen der Freiwilligen Feuerwehren) nachträglich mit Klimaanlagen ausgestattet werden?

b. Schulgebäude nachträglich mit Klimaanlagen ausgestattet werden?

c. (Stadt-)Teilbibliotheken nachträglich mit Klimaanlagen ausgestattet werden?

d. Das Klinikum nachträglich mit Klimaanlagen ausgestattet wird?

e. Die VWG-Räumlichkeiten nachträglich mit Klimaanlagen ausgestattet werden?

Bitte trennen Sie die Kosten nach den oben aufgeführten Unterpunkten. Es reicht eine grobe Schätzung.

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Eine nachträgliche Ausstattung bestehender Gebäude mit Klimaanalgen ist grundsätzlich für jedes Gebäude individuell zu bewerten. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom Gebäudealter, der Bauweise, dem Denkmalschutz, den brandschutztechnischen Anforderungen, der vorhandenen technischen Infrastruktur sowie der erforderlichen Elektroversorgung ab.
Als grober Orientierungswert kann von ca. 200 €/m2 klimatisierter Fläche für die Kälte- und Klimatechnik ausgegangen werden. Hinzu kommen ca. 25% für erforderliche Begleitmaßnahmen (z. B. Elektroinstallation, Trockenbau-, Maler- und Wiederherstellungsarbeiten), sodass insgesamt ein Richtwert von ca. 250 €/m2 angesetzt werden kann.
Hieraus ergeben sich – vorbehaltlich einer detaillierten Planung und Flächenermittlung nach Angaben des EGH folgende überschlägige Kosten:

a) Zu klimatisierende Fläche: ca. 11.000 m2
Überschläge Kosten: ca. 2.750.000,00 €

b) Zu klimatisierende Fläche: ca. 300.000 m2
Überschläge Kosten: ca. 75.000.000,00 €

c) Zu klimatisierende Fläche: ca. 2.000 m2
Überschläge Kosten: ca. 500.000,00 €

d) Kein Gebäude des EGH

e) Zu klimatisierende Fläche: ca. 66.000 m2
Überschläge Kosten: ca. 16.500.000,00 €

Die genannten Beträge stellen überschlägige Richtwerte dar und ersetzen keine objektspezifische Planung. Die möglicherweise entstehenden Planungskosten für die jeweiligen Objekte sind hier nicht berücksichtigt.

5. Gibt es bereits Planungen, die oben genannten Gebäude mit Klimaanlagen auszustatten?

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: s. Frage 1

6. Wie viele hitzebedingte Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden in der Kalenderwoche 27 des Jahres 2026 verzeichnet?

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Im Aufgabenbereich der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr konnte in der Kalenderwoche 27 lediglich einem Einsatz ein vermutlich hitzebedingter Alarmierungsgrund zugeordnet werden.
Für den Rettungsdienst ist aufgrund der vielschichtigen Auslöser für Alarmierungen eine eindeutige Identifikation der hitzebedingten Einsätze nicht möglich. Die statistische Einsatzauswertung hat jedoch gezeigt, dass die Anzahl der Einsätze insgesamt im Vergleich zur Vor- und Folgewoche der Kalenderwoche 27 nicht signifikant erhöht war.

7. Welche Möglichkeiten bestehen, in zukünftigen oder überarbeiteten Bebauungsplänen Festsetzungen zur Installation von Klimaanlagen für besonders hitzegefährdete Einrichtungen zu treffen? Hierzu zählen insbesondere Kindertagesstätten, Tagespflegen, Altenpflegeeinrichtungen, Arztpraxen, die unter 4. genannten Gebäude, sowie weitere Einrichtungen, die von besonders hitzegefährdeten Personengruppen genutzt werden.

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Klimaschutz und Klimaanpassung sind als eigene städtebauliche Belange in § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB ausdrücklich verankert und in der Abwägung zu berücksichtigen. Gemeinden können ihre Bauleitplanung gezielt darauf ausrichten, unter anderem die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasarm bzw. treibhausgasneutral auszugestalten und entsprechende Flächen zu sichern. Eine Festsetzungsmöglichkeit „Installation von Klimaanlagen“ ist im Rahmen des § 9 BauGB jedoch nicht gegeben, hier wäre nur ein treibhausgasarmer bzw. treibhausgasneutraler Betrieb derartiger Anlagen zu regeln. Dieses eröffnet nicht die Möglichkeit, Festsetzungen zu treffen, dass Klimaanlagen errichtet und genutzt werden müssen.

8. Wie bewertet die Verwaltung eine mögliche Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms für Klimaanlagen (ggf. in Verbindung mit PV-Anlagen auf den Gebäuden) für die unter 7 genannten Gebäude.

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Investitionen für Klimaanlagen können sich bereits heute als kombinierte Luft-Luft-Wärmepumpen auf Förderkulissen, z. B. der KfW stützen. Die Installation und der Betrieb von Klimaanlagen würde den Klimazielen zuwiderlaufen. Insofern würde die Verwaltung keinen entsprechenden Vorschlag machen.
Zusätzlich würde eine auf die durch die Anfrage angesprochenen Gebäude und Institutionen begrenzte Förderung negativ bewertet. Bisherige, auf einzelne Akteursgruppen fokussierte Förderprogramme (Klimaschutz in Kultureinrichtungen, PV auf Kitas) haben gezeigt, dass Aufwand und Nutzen in keinem guten Verhältnis standen. Insbesondere ist dies schwierig, da es sich bei der skizzierten Auswahl mehrheitlich um städtische Liegenschaften beziehungsweise Gebäude städtischer Beteiligungen handelt.

9. Werden oben genannten möglichen Maßnahmen in der städtischen AG Klimaanpassung bereits beraten? Mit welchem Ergebnis? Welche Hitzeschutzmaßnahmen für Hitzewellen sind darüber hinaus geplant?

Antwort der Stadtverwaltung vom 01.09.2026: Die genannten Maßnahmen wurden bereits bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes (KLAK) und in der Projektgruppe Klimaanpassung, insbesondere im Handlungsfeld „Menschliche Gesundheit“, diskutiert. Das KLAK legt in seinen Maßnahmen jedoch – auch entsprechend der Vorgaben der Fördergeberin – vor allem einen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung im Sinne des natürlichen Klimaschutzes. Dennoch enthält das KLAK mehrere Schlüsselmaßnahmen zum Hitzeschutz. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung kühler Aufenthaltsorte im Freiraum durch Verschattung und Begrünung und gegebenenfalls die Ausstattung mit Trinkwasserbrunnen. Weitere Maßnahmen sind die Begrünung und Verschattung städtischer Bestandsgebäude, die Verwendung hitzemindernder Materialien auf Verkehrsflächen sowie die Erstellung eines integrierten Klimawandelaktionsplans mit Hitze als Baustein (integrierter Hitzeaktionsplan). Darüber hinaus ist die Anpassung städtischer Einrichtungen für vulnerable Gruppen an Extremwetterereignisse als Maßnahme im erweiterten Maßnahmenkatalog des KLAK vorgesehen, jedoch nicht als Schlüsselmaßnahme formuliert. Das KLAK befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden aktuell weiter konkretisiert und final ausgearbeitet. Im Zuge dieses Prozesses werden die Maßnahmen abschließend abgestimmt und für die Umsetzung vorbereitet.

Begründung

Die Hitzewelle der vergangenen Woche hat gezeigt, dass die öffentliche Infrastruktur auf längere Hitzeperioden nur unzureichend vorbereitet ist. Auch nach dem Ende einer Hitzewelle bleiben Gebäude aufgrund der gespeicherten Wärme oftmals noch über Tage hinweg stark aufgeheizt. Die in Gebäuden und deren Bausubstanz gespeicherte Wärme führt dazu, dass Innenräume nur langsam wieder abkühlen. Eine aktive Klimatisierung kann dazu beitragen, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen deutlich zu verbessern.

Insbesondere Beschäftigte in Bereichen, die während Hitzewellen durch eine erhöhte Zahl hitzebedingter Einsätze besonders belastet sind – etwa Feuerwehr und Rettungsdienst –, benötigen geeignete Möglichkeiten zur Abkühlung und Regeneration während ihrer Pausen oder nach Einsätzen. Gleiches gilt für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Tagespflegen, in denen sich besonders vulnerable Personen aufhalten. Auch für Personen die sich zwangsläufig in den Einrichtungen aufhalten, wird der Aufenthalt angenehmer gemacht.

Bei länger andauernden Hitzewellen bieten die dritten Orte wie z.B. Bibliotheken auch kostenloste und niedrigschwellige Möglichkeiten der Abkühlung. Im Bedarfsfall können auch Feuerwehrwachen analog zum Leuchtturmkonzept als Abkühlungsräume genutzt werden, um insbesondere vulnerablen Personengruppen einen Zufluchtsort während extremer Hitze zu bieten.

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