Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 02.10.2024 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Veränderung und Modernität des Vermögens der Stadt Oldenburg
Unter diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten und weitere Zahlen oder Grafiken zur Veranschaulichung zur Verfügung zu stellen:
- Wie hoch ist das aktuelle Nettoanlagevermögen pro Kopf in der Stadt Oldenburg für die Kernverwaltung inklusive AWB und EGH aktuell und wie hat sich das Nettoanlagevermögen pro Kopf seit 2012 entwickelt?
- Welche Größenordnung weisen die Nettoinvestitionen (Bruttoinvestitionen minus Abschreibungen) der letzten zehn Jahre in der Stadt Oldenburg für die Kernverwaltung inklusive AWB und EGH insgesamt?
- Welche Größenordnung weisen die Nettoinvestitionen in der Stadt Oldenburg für die Kernverwaltung inklusive AWB und EGH der letzten zehn Jahre insgesamt auf?
- in Schulen und Kindergärten?
- kommunale Gebäude ohne Schulen und Kindergärten?
- kommunale Straßen, Wege und öffentliche Plätze?
- den kommunalen Fuhrpark incl. der Feuerwehr?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Modernitätsgrad unseres kommunalen Anlagevermögens für die Kernverwaltung inklusive AWB und EGH in der Stadt Oldenburg in den letzten zehn Jahren?
Begründung:
Seit dem Jahr 2012 sind alle Kommunen in Niedersachsen zu einer doppischen Haushaltsführung verpflichtet. Grundidee der Doppik ist das Ressourcenverbrauchskonzept: Es soll deutlich werden, ob und in welchem Umfang Ressourcen verbraucht oder vermehrt wurden.
In den Ergebnishaushalt fließen die Investitionen etwa in ein neues Gebäude oder in eine neue PV-Anlage daher zunächst nicht ein, da mit jeder Investition zunächst lediglich Geld- in Anlagevermögen umgewandelt wird. Jedoch schlagen für jede Investition die Abschreibungen und die ggf. zu zahlenden Zinsen im Ergebnishaushalt zu Buche.
Bundesweit sind die kommunalen Nettoinvestitionen (Bruttoinvestitionen minus Abschreibungen) seit dem Jahr 2003 in jedem Jahr negativ. Die Kommunen haben bundesweit also trotz ihrer Investitionen seit mehr als 20 Jahren öffentliches Vermögen verloren. Auch der Modernitätsgrad des kommunalen Anlagevermögens (definiert als Bruttoinvestitionen eines Jahres als Prozentsatz des gesamten Anlagevermögens einer Kommune) geht bundesweit seit Jahren zurück und liegt inzwischen bei etwa 1,5%.
Daher wollen wir wissen, wie es um das kommunale Anlagenvermögen in der Stadt Oldenburg für die Kernverwaltung inklusive AWB und EGH steht.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion
Nicolai Beerheide, Rita Schilling, Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller