Antrag

Wehdestraße leidet unter Lärm durch Verkehr

 

Zulässige Verkehrslärmgrenzwerte werden auf der Wehdestraße nicht eingehalten und sind als gesundheitsgefährdend einzustufen

Die zulässigen Verkehrslärmgrenzwerte werden auf der Wehdestraße nicht eingehalten. Dazu stellen wir folgende Fragen: 

  • welche Maßnahmen werden kurzfristig ergriffen, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten?

    Antwort der Verwaltung vom 08.10.2026: Eine kurzfristige Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wehdestraße ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine gesonderte Prüfung der konkreten örtlichen Situation und der rechtlichen Voraussetzungen voraus. Dabei sind insbesondere die tatsächliche Lärmbelastung, die Verkehrssituation sowie die Verkehrsfunktion und Bedeutung der Wehdestraße für das städtische Straßennetz zu berücksichtigen.
    Die Wehdestraße gehört zum Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt und übernimmt eine wichtige Funktion für die Verteilung des innerstädtischen Verkehrs. Eine kurzfristige Geschwindigkeitsreduzierung kann daher nicht allein anhand einzelner Messwerte beurteilt werden.
    Die Lärmsituation der Wehdestraße soll bei der nächsten Überarbeitung des städtischen Lärmaktionsplans berücksichtigt werden. Die von Ihnen vorgelegten Messergebnisse können dabei als zusätzlicher Hinweis auf die Belastung vor Ort einbezogen werden. Für die Entscheidung über konkrete Maßnahmen sind jedoch die hierfür vorgesehenen Berechnungen und Bewertungen erforderlich.

  • wann und unter welchen Voraussetzungen wird die Herausnahme der Wehdestraße aus dem Hauptverkehrsstraßennetzes mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Anwohnenden realisiert?

    Antwort der Verwaltung: Eine kurzfristige Herausnahme der Wehdestraße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz ist derzeit nicht vorgesehen. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem eine solche Herausnahme realisierbar wäre, kann derzeit nicht benannt werden. Eine Änderung der Funktion der Wehdestraße kann nicht allein mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen. Die Herausnahme aus dem Hauptverkehrsstraßennetz hätte Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, da sich Teile des Verkehrs auf andere Straßen verlagern könnten.
    Voraussetzung für eine entsprechende Änderung wäre daher insbesondere eine Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen auf das gesamte Umfeld und die Sicherstellung einer funktionsfähigen Verkehrsführung. Grundsätzlich wäre eine Herausnahme dann zu prüfen, wenn die Verkehrsfunktion der Wehdestraße für das Hauptverkehrsstraßen-netz nicht mehr erforderlich ist beziehungsweise anderweitig sichergestellt werden kann und die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen auf das umliegende Straßennetz vertretbar sind. Hierfür wäre eine entsprechende verkehrliche Untersuchung beziehungsweise eine Einbindung in ein übergeordnetes Verkehrskonzept erforderlich.
    Eine Herausnahme aus dem Hauptverkehrsstraßennetz würde im Übrigen nicht automatisch zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h führen. Eine entsprechende Anordnung müsste unabhängig davon geprüft und rechtlich begründet werden.

  • wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Herausnahme des Teilstückes mit überwiegender Wohnbebauung - Wehdestraße von der Donnerschweer Straße bis zur Maastricher Straße – aus dem Hauptverkehrsstraßennetzes kurzfristig realisierbar?

    Antwort der Verwaltung: Auch die kurzfristige Herausnahme des Abschnitts der Wehdestraße zwischen Donnerschweer Straße und Maastrichter Straße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz ist derzeit nicht vorgesehen. Ein konkreter Zeitpunkt für eine kurzfristige Umsetzung kann daher derzeit nicht benannt werden. Der betreffende Abschnitt weist zwar eine überwiegende Wohnbebauung auf, erfüllt zugleich jedoch eine Funktion innerhalb des bestehenden Straßennetzes. Für eine Herausnahme wäre daher zu prüfen, welche Auswirkungen eine Änderung der Verkehrsfunktion auf die Verkehrsführung und insbesondere auf die umliegenden Straßen hätte.
    Voraussetzung für eine entsprechende Entscheidung wäre insbesondere eine belastbare verkehrliche Bewertung des Abschnitts und der zu erwartenden Verkehrsverla-gerungen. Dabei wäre zu prüfen, ob die Verkehrsfunktion anderweitig übernommen werden kann und ob die zusätzlichen Belastungen auf den umliegenden Straßen ver-tretbar sind.
    Die Lärmsituation des genannten Abschnitts kann im Rahmen der weiteren Lärmaktionsplanung gesondert betrachtet werden. Auf Grundlage der dort vorzunehmenden Berechnungen und Bewertungen können anschließend mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrslärms geprüft und hinsichtlich ihrer verkehrlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet werden.
    Die Stadt wird die Lärmsituation der Wehdestraße im weiteren Verfahren berücksichtigen und prüfen, ob und in welcher Form sie als besonders belasteter Bereich in die nächste Lärmaktionsplanung aufgenommen werden kann. Auf dieser Grundlage können mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung geprüft werden.
     

    Begründung:

    Die Wehdestraße ist eine Hauptverkehrsstraße, die mitten durch eine dichte Wohnbebauung führt. Der Verkehrslärm ist für Anwohnende seit Jahren unzumutbar. Die Emissionsbelastungen insbesondere Lärm, Erschütterungen und Staub sind durch das starke Verkehrsaufkommen, insbesondere Schwerlastverkehr, für die Anwohnenden als gesundheitsgefährdend einzustufen.

    Die Wehdestraße (gradlinige Verkehrsführung) lädt bis zum Otterweg (Drückampel) und danach bis zur Maastricher Straße die Verkehrsteilnehmenden regelrecht dazu ein, richtig „Gas“ zu geben. An den Wochenenden und insbesondere auch nachts werden regelrecht Rennen gefahren, an erholsamen Schlaf ist nicht zu denken. Viele Anwohnenden sind mehr als verzweifelt. Durch die Temporeduzierung (30 Km/h) auf der Donnerschweer Straße kommt es darüber hinaus zu einer deutlichen Zunahme von Ausweichverkehren (PKWs), mit entsprechenden Folgen für die Anwohnenden.

    Rechtlich führt die Wehdestraße durch ein sog. Mischgebiet (MI). Hier wird zwischen Gewerbelärm (hier REWE, Lidl, Parkplatz) und Straßenverkehrslärm unterschieden. Der Gewerbelärm in MI-Gebieten soll laut TA-Lärm die Werte von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts nicht überschreiten. Bei Straßenverkehrslärm wird in einem MI – Gebiet 60 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) angestrebt. Weil diese Werte häufig überschritten werden, akzeptiert die Gesetzgebung Werte von 64 dB(A) tagsüber und 54
    dB(A) nachts.

    Über längere Zeiträume und aktuell sind Schallpegelmessungen von dem Sachverständigen/Physiker Herrn Hermann Remmers durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Messungen sind fatal. Die vorgeschriebenen. Grenzwerte werden nicht eingehalten. Der maßgebliche Nachtwert von 54 dB(A) wird sogar immer deutlich überschritten und nie eingehalten.

    Wir sehen daher akuten Handlungsbedarf, die Anwohnenden der Wehdestraße vor unzulässigem Straßenlärm zu schützen.

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