Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 01.09.2025, sowie VA und Rat am 29.09.2025
Zu o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Verzicht auf die Erhebung von Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen“
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird abgeschafft. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oldenburg wird entsprechend überarbeitet und das Wort „Tanzveranstaltungen“ in § 1 Nr. 1 der Satzung wird gestrichen. Die Verwaltung prüft, ob sie den jährlichen Einnahmeausfall in Höhe von ca. 35.000 Euro ggf. durch die Erhöhung einer anderen Steuer, wie z.B. der Spielgerätesteuer kompensieren kann. Die so geänderte Satzung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Begründung:
Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oldenburg vom 25.11.2019 setzt in §1 Nr. 1 fest, dass Tanzveranstaltungen generell besteuert werden. Damit werden Konzerte bei denen ggf. auch getanzt wird, steuerlich auf eine Ebene mit Spielhallen oder Striptease- und Peepshows gestellt. Für andere Kulturveranstaltungen wird dagegen keine Vergnügungssteuer fällig. Die Grenze zwischen Tanz-, Konzert- und Kulturveranstaltung kann nicht klar gezogen werden. "Aufgrund der Vielfalt von Aufführungen bzw. Darbietungen, die unter den Begriff „Tanzveranstaltungen" gefasst werden können, kann es manchmal zu Schwierigkeiten kommen, diese eindeutig zuzuordnen. So sind beispielsweise Konzerte sowie Technoaufführungen steuerfrei, Tanzveranstaltungen jedoch nicht.“ (aus dem Bericht der Verwaltung, Vorlagen Nr. 24/0797)
Clubs und Diskotheken als reine “Vergnügungsstätten” zu bewerten, ist nicht mehr zeitgemäß. Das jährliche Steueraufkommen aus Tanzveranstaltungen beläuft sich in Oldenburg auf etwa 35.000 Euro. Andere niedersächsische Kommunen wie z.B. Osnabrück, Braunschweig, Wolfsburg oder Aurich verzichten bereits auf die Versteuerung von Tanzveranstaltungen.
Die Club- und Veranstaltungsszene ist ein bedeutender Teil der städtischen Kulturlandschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Clubs bieten nicht nur Raum für musikalische Innovation und kulturellen Ausdruck, sondern auch für Austausch, Begegnung und Gemeinschaft – insbesondere für junge Menschen. Sie fördern das gesellschaftliche Miteinander, stärken den kulturellen Nachwuchs, stiften Identität und wirken als Impulsgeber für eine kreative Stadtentwicklung. Gleichzeitig sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor der Nachtökonomie und prägen die Attraktivität und Identität einer Stadt maßgeblich mit.
Steigende Betriebskosten und Anforderungen wie Sicherheitsauflagen oder Lärmschutzvorgaben stellen Betreiber von Clubs und Diskotheken zunehmend vor Herausforderungen. Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen stellt dabei eine zusätzliche Belastung dar. Als Kompensation für die wegfallenden Einnahmen könnte u.U. eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten geprüft werden.
Durch die Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen sollen Hürden für Veranstalter abgebaut und Anreize geschaffen werden, das Nachtleben der Stadt für jüngere Menschen attraktiver zu gestalten und damit die Lebensqualität vor Ort zu steigern.