Zur nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.08.2026 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Einführung einer dritten Kraft in den Ganztagskindergartenguppen zum Kitajahr 2027/2028
Die Verwaltung wird gebeten, die jährlichen Kosten für die Einführung einer dritten Fachkraft mit 50% der wöchentlichen Arbeitszeit in den Ganztagsgruppen der Kindergärten in der Stadt Oldenburg zum Kindergartenjahr 2027/2028 zu ermitteln.
Begründung:
In Niedersachsen wurde eine Verbesserung beim Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindergartengruppen gesetzlich festgeschrieben. Das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) wurde um einen verbindlichen Einstieg in die 3. Kraft in Kindergartengruppen erweitert. Hierzu hat man sich auf einen Fünfstufenplan verständigt, wobei die Stufen 1 und 2 gesetzlich verankert werden und die Stufen 3 – 5 in einem Entschließungsantrag beschrieben werden.
Ab dem Kindergartenjahr 2027 wird das Land dritte Kräfte im Umfang von 20 Wochenstunden in den Ganztagskindergartengruppen finanzieren.