Antrag

Wann wird welches Gebäude energetisch saniert?

 

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (BEGH) am 07.11.2024 bitten wir um Aufnahme des TOP

                                                                    Prioritätenliste Bau- und Sanierungsmaßnahmen

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Prioritätenliste mit einem Zeitplan und einer Kostenschätzung für durchzuführende Bau- und Sanierungsmaßnahmen für die städtischen Gebäude/Liegenschaften vorzulegen. Außerdem bitten wir um Auskunft, nach welchen Kriterien der BEGH die Priorisierung vornimmt und mit welchen Fachämtern die Abstimmung dazu erfolgt.

Begründung:

Zur Ausschusssitzung am 21.04.2023 hatte der BEGH bereits eine Liste mit 376 Maßnahmen (aktuell/laufend bzw. noch nicht projektiert) erstellt, in der die Kosten nach kleinen (bis zwei Mio. €) und großen (ab zwei Mio. €) Maßnahmen (bzw. noch nicht projektiert) zusammengefasst waren. Eine genauere Priorisierung wurde auch von der Verwaltung als unabdingbar bezeichnet. In der Sitzung des BEGH am 07.12.2023 hat die Verwaltung einen Energiebericht für die städtischen Gebäude vorgelegt. Ein Ergebnis des Energieberichtes ist die Notwendigkeit einer Priorisierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Neben der energetischen Qualität fließen auch andere Aspekte in die Prioritätensetzung ein, wie etwa der Ganztagsausbau, notwendige Sanierungen oder auch personelle Kapazitäten. Eine von der Verwaltung erstellte Prioritätenliste mit einer ungefähren Kostenschätzung ist eine gute Grundlage für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2025.