Antrag

Strategie für Proberäume und Ateliers

 

Zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 18.08.2026 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Strategie für Proberäume und Ateliers

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Oldenburger Kulturschaffenden ein Konzept zur bedarfsgerechten Schaffung und Sicherung von Proberäumen, Ateliers sowie Austellungsflächen zu erarbeiten. Hierzu gehören insbesondere: 

  • zu ermitteln, welche Bedarfe in Bezug auf Quantität und Qualität (Raumgröße, Raumausstattung, Schallisolierung, Mietpreise, zeitliche Nutzbarkeit, Erreichbarkeit usw.) vorhanden sind,

  • zu prüfen, wie der Ausbau von Proberäumen und Ateliers von Privatpersonen und in städtischen Liegenschaften gefördert werden kann,

  • zu ermitteln, welche Miethöhe angemessen und bezahlbar ist und zu prüfen, wie eine Förderung von Räumen durch Mietzuschüsse eingeführt werden kann, um moderate Preise sicher zu stellen,

  • gemeinsam mit dem BEGH zu prüfen, welche städtischen Räumlichkeiten oder Liegenschaften für Band- und Proberäume, Ateliers und Ausstellungsflächen und Initiativen zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere ist eine Nachnutzung von Gebäuden, wie z.B. die alte Jugendherberge und der Kauf des alten Postgebäudes neben dem Bahnhof als Möglichkeit zu prüfen. 

Dem Kulturausschuss und dem BEGH sind bis zur Sommerpause 2027 ein bedarfsgerechtes Konzept mit Kostenkalkulation für die Schaffung von Proberäumen und Ateliers vorzulegen. 

Begründung

Ein angemessener Bestand an Probe- und Atelierräumen für Kulturschaffende ist Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Kulturangebot einer lebendigen Stadt.  Seit Jahren berichten Oldenburger Kulturschaffende über fehlende Proberäume für Musiker:innen und Ateliers für bildende Künstler:innen. Die Life Musik Initiative fordert seit langem zwölf durchgängig nutzbare Proberäume für max. 200€ im Monat. Der hohe Bedarf wurde nun erneut deutlich durch die Vorstellung von Kreativ.bau im Kulturausschuss, einer Initative von The White Rabbit e.V., die z.Zt. ein Gebäude am Schützenweg als Zwischennutzung für Kulturschaffende ehrenamtlich verwaltet. Sie berichteten, dass innerhalb kürzester Zeit alle Räume an Kulturschaffende vergeben werden konnten. Es ist unklar, wie lange das Gebäude am Schützenweg 34 noch zwischengenutzt werden kann. Es muss daher jetzt überlegt werden, wo das Projekt künftig weitergeführt werden kann oder welche Alternativen möglich sind. 

Die Nutzung von Atelier- und Proberäumen und die Vernetzung von Kulturschaffenden in einem gemeinsamen Gebäude birgt viele Chancen für eine lebendige kreative Stadtentwicklung. Auch die gemeinsame Nutzung eines Gebäudes mit Initiativen, wie z.B. dem Ressourcenzentrum, dem Regionalen Umweltbildungszentrum oder der Graffiti Werkstatt und die Möglichkeit von Ausstellungsflächen wäre denkbar. 

Leider gerät das Raumangebot für Kreativschaffende und Initiativen zunehmend unter Druck, da Flächen im Rahmen von Stadtentwicklungsmaßnahmen, z.B. durch den Bau von Wohnungen oder ökonomisch gewinnbringenderen Nutzungen, weichen müssen. Verschärfte Sicherheitsanforderungen an bestehende Räume führen zudem dazu, dass Orte nicht weiter genutzt werden können, wenn sich der Betreiber eine Ertüchtigung z.B. aufgrund gestiegener Brandschutzauflagen nicht leisten kann. Gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau sollten Raummöglichkeiten für Kreativschaffende und Initiativen ausgelotet werden. Ein möglicher gemeinsamer Kreativ-Ort könnte z.B. das ehemalige Postgebäude am Hauptbahnhof oder die alte Jugendherberge werden. Die Stadt sollte dringend Kontakt mit dem Eigentümer der alten Post aufnehmen, der das Gebäude verkaufen will. 

Grundsätzlich sollte im Rahmen von Stadtentwicklungsmaßnahmen der Bestand möglichst integriert und die Nutzbarkeit von städtischen Gebäuden und Liegenschaften für kreative Nutzungen stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören auch der Aufkauf von Flächen, die im Bestand bedroht sind, die Zurverfügungstellung städtischer Flächen für die Errichtung neuer Räume, Erleichterungen bei der Genehmigung kreativer Zwischennutzungen oder langfristige Mietverträge/Erbpachtverträge für kreative Nutzungen. Bei Bauvorhaben sollten Konzeptvergaben Berücksichtigung finden, die neben der notwendigen Schaffung von Wohnraum auch Kulturräume und dritte Orte beinhalten. Insbesondere in Gewerbegebieten sollten Raumpotenziale, z.B. durch die Konversion von ungenutzten Büroflächen und Hallen erschlossen werden.   

Bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollte die spätere Bezahlbarkeit für diese Nutzergruppen berücksichtigt werden. Dazu gehören städtische Sanierungsmaßnahmen nach Baustandart E, Baukostenzuschüsse für Schallschutz oder Sicherheitsauflagen, eine städtische Förderung der Vermietung und eine Unterstützung bei Nutzungskonflikten. 

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