Antrag

Steuern auf Tanzen bei Live-Musik

 

Zu den nächsten Ausschusssitzungen sowie des VA und Rates bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen mit Livemusik

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen zu prüfen und den Ausschüssen einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Begründung:

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oldenburg vom 25.11.2019 setzt in § 1 Nr. 1 fest, dass Tanzveranstaltungen generell besteuert werden. Damit werden Livemusik-Veranstaltungen und Konzerte, bei denen auch getanzt wird, steuerlich auf eine Ebene etwa mit Spielhallen gestellt. Für andere Kulturveranstaltungen wird dagegen keine Vergnügungssteuer fällig. Die Grenze zwischen Tanz- und Kulturveranstaltung ist fließend.

Bereits im Mai 2021 haben alle demokratischen Parteien im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, die Baunutzungsverordnung so anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Der Beschluss beinhaltete auch eine Aufforderung an die Kommunen, dass sich die Kommunen im Rahmen der Stadtentwicklung auch mit den Anforderungen von Clubs auseinandersetzen, weil sie einen "erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben und zur Entwicklung lebendiger funktionsgemischter Städte und Gemeinden leisten“.

Mehrere Kommunen wie z.B. Osnabrück haben ihre Verordnungen zur Vergnügungssteuer bereits entsprechend angepasst.

Durch die Überarbeitung der Verordnung zur Vergnügungssteuer sollen Livemusik-Veranstaltungen gestärkt und die Veranstalter entlastet werden. Die Veranstalter leisten einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Oldenburg und bereichern das Nachtleben in der Stadt, insbesondere für jüngere Menschen und steigern damit auch die Lebensqualität vor Ort.

Die antragsstellenden Fraktionen bitten die Verwaltung um die Darstellung der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen und um einen Umsetzungsvorschlag für den Verzicht auf Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in Clubs und Bars, die Live-Musik anbieten. Auf diesem Weg wollen die Fraktionen sicherstellen, dass eine derartige Regelung umsetzbar ist.