Antrag

Stadt sollte fair einkaufen

 

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.06.2025 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Sachstandsbericht zur Auftragsvergabe und Beschaffung der Stadt Oldenburg

auf die Tagesordnung.

Der Einkauf der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Hebel für soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Zur Beschaffung der Stadt Oldenburg haben wir weitere Fragen, die sich aus der Protokollnotiz im Protokoll des ASUK am 13.06.2024 und dem Ratsbeschluss zur Beschaffung vom 22.05.2023 ergeben. Wir bitten die
Verwaltung, diese Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Welche Produktgruppen werden zentral und welche dezentral beschafft? Welche Stellen der Verwaltung sind dafür zuständig? Gibt es Überlegungen die Aufgabenverteilung zwischen zentraler und dezentraler Beschaffung zu ändern?

2. Welche konkreten Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung werden grundsätzlich für welche Produktgruppen berücksichtigt? Welche der Kriterien gehen dabei über die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Kriterien hinaus?

3. Welche ökologischen, qualitativen und innovativen Kriterien werden bei welchen Produkten grundsätzlich als Zuschlagkriterien in eine Angebotsbewertung einbezogen? Wird bei der Formulierung von Zuschlagskriterien auf Umweltzeichen, wie den Blauen Engel oder das EU-Umweltzeichen zurückgegriffen?

4. Welche eigenen Beschlüsse und Anweisungen der Stadt fordern die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Beschaffung?

5. Welche Ziele in der Beschaffung – etwa zur Nachhaltigkeit – und Zeitrahmen zur Zielerreichung sind festgelegt und wie werden sie überprüft? Wir bitten um eine Auflistung nach Produktgruppen.

6. Wird das Zuschlagskriterium "Kosten" auf Grundlage der Lebenzykluskosten, also der Anschaffungs-, Nutzungs-, Wartungs- , Entsorgungs- und Recyclingkosten berechnet? Werden externe Effekte der Umweltbelastung mit einbezogen?

7. Werden umweltbezogene Regelungen, wie Anforderungen an Lieferung oder Verpackung in den Vertragsbedingungen getroffen?

8. Wird auf die konkreten Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes zurückgegriffen? Bei welchen Produkten und Dienstleistungen?

9. Welche Beschlüsse des Rates braucht die Verwaltung, um über die internen Dienstanweisungen nachhaltige Kriterien für die Ausschreibung festzulegen? Für welche Produktgruppen wäre das hilfreich?

10. Wie werden die Kriterien, Ziele und Zeitrahmen allen Mitarbeitetenden zugänglich gemacht? Gibt es dazu einheitliche Dienstanweisungen?

11. Wer erarbeitet neue Kriterien und Ziele und wer entscheidet darüber?

12. Gelten die Regelungen grundsätzlich auch für die kommunalen Eigenbetriebe und Beteiligungen? Wenn nein, für welche Eigenbetriebe und Beteiligungen gelten die Regelungen und für welche nicht? Wäre es sinnvoll eine einheitliche Regelung zu finden?

13. Welche neuen Rahmenverträge stehen aktuell zur Diskussion und wer entscheidet darüber?

14. Welche Einkaufsportale nutzt die Stadt und was hat die Prüfung eines Anschlusses an ein digitales nachhaltiges Einkaufsportal ergeben?

 

Begründung

Am 22.05.2023 hat der Rat der Stadt Oldenburg auf Antrag von GRÜNEN und SPD beschlossen, für die Auftragsvergabe und Beschaffung der Stadt Oldenburg und aller kommunalen Eigenbetriebe verbindliche Nachhaltigkeitsstandards mit konkreten Kriterien, Zielen und Zeitrahmen für die Umsetzung festzulegen. Die Standards sollten in einem Beschaffungshandbuch zusammengefasst und allen für Beschaffung zuständigen Mitarbeiter:innen mit einheitlichen Dienstanweisungen zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabenverteilung zwischen zentraler Beschaffungsstelle und dezentraler Beschaffung sollte überprüft und angepasst werden. Jährlich sollten neue Ziele gesetzt werden.
Auf Nachfrage nach dem Sachstand im ASUK am 13.06.2024 antwortete die Verwaltung mit Protokollnotiz, dass sie die Einführung eines Beschaffungshandbuchs nicht länger als zweckmäßig ansehe, da Gesetze und Beschlüsse die Vergabekriterien festlegen und es bereits eine Vielzahl von Regelungen zu Nachhaltigkeitsaspekten in Vergabeverfahren gebe. Als Beispiel wurden das Klimaschutzgesetz, das Niedersächsische Abfallgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und die ILO-Kernarbeitsnorm genannt. Außerdem forderten eigene Beschlüsse und Anweisungen der Stadt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Beschaffung, z.B. bezüglich Kinderarbeit, Tropenholz, PVC und Ökostrom und auch außerhalb von Beschlüssen würden Kriterien zur Nachhaltigkeit bei der Beschaffung berücksichtigt, z.B. Energiestandards bei IT-Geräten, Recyclingpapier, Weiternutzung ausrangierter Gegenstände und Geräte wie Möbel oder IT-Geräte. Darüber hinaus gebe es aktuell bilaterale Kooperationen und Absprachen bezüglich anstehender neuer Rahmenverträge und einzelner Beschaffungen sowie die Prüfung eines Anschlusses an ein digitales Einkaufsportal, das sich stark an nachhaltigen Kriterien orientieren soll.