Zum Tagesordnungspunkt „Gründung der Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG“ im heutigen Verwaltungsausschuss und im Rat mit der Beschlussvorlage 24/0283/1 stellen wir folgende Änderungsanträge:
Beschlussvorschlag:
Die oben genannte Beschlussvorlage wird ergänzt durch:
"Ziffer 5:
a. Unabhängig davon, ob die Stadt oder die Stadion Oldenburg GmbH & Co KG den Auftrag für das Notifizierungsverfahren erteilt, soll der von der beauftragten Kanzlei erstellte Vorschlag für das Notifizierungsverfahren vor Umsetzung öffentlich im Rat beschlossen werden.
b. Der Vorschlag soll auch eine Lösung für die Risiken und Varianten mit höheren Baukosten und höheren Zuschusskosten beinhalten.“
In der Begründung zur Beschlussvorlage wird bei den Auswirkungen zu den Finanzen der Teilsatz: „und beträgt nach Inbetriebnahme des Stadions, je nach Zinsszenario aufzunehmender Darlehen, jährlich zwischen 1,7 und 1,94 Millionen Euro“ gestrichen und ersetzt werden durch den Teilsatz: „variiert je nach Bausumme, Zinssatz und Ligazugehörigkeit“
Begründung:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hält es für entscheidend, dass das in der letzten Ratssitzung beschlossene Finanzierungsmodell, dass eine 100 %-Finanzierung des Stadions durch die Stadt vorsieht, ganz sicher nicht mit dem EU-Beihilferecht im Konflikt steht. Erst dann dürfen Aufträge vergeben werden.
Mit diesem Änderungsantrag wollen wir sicher stellen, dass im Notifizierungsverfahren alle möglichen Szenarien der Kosten transparent mitgeteilt werden, auch diejenigen Fälle in denen die Investitionskosten über 50 Millionen Euro oder der jährliche Zuschussbedarf über zwei Millionen Euro hinaus geht.
Der in der Begründung geschätzte Zuschussbedarf von max. 1,94 Millionen Euro ist für den Spielbetrieb in der 3. Liga projiziert. Es müssen aber alle Szenarien als möglich betrachtet werden. Nur dies kann echte Rechtssicherheit schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling, Oliver Rohde