Für die nächste Sitzung des Schulausschusses am 02.12.2025 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Schüler:innen mit Verhaltensauffälligkeiten
Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen mit einer tabellarischen Auflistung nach Schulform (GS, HS, IGS, Gymnasium) und pro Jahr bzw. Schuljahr für die letzten fünf Jahre bzw. Schuljahre. Wenn nötig, soll das Amtes für Teilhabe und Soziales, des RZI und des Gesundheitsamtes einbezogen werden.
1. Bei wievielen Schüler:innen wurde eine (drohende) Teilhabebeeinträchtigung nach §35a Eingliederungshilfe beantragt und bei wie vielen festgestellt, so dass Schulbegleitung oder therapeutische Maßnahmen erforderlich wurden?
2. Bei wie vielen Schüler:innen wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung festgestellt?
3. Wieviele Schulen beantragten und wieviele erhielten Unterstützung durch den mobilen Dienst der Förderschule E/S?
Für die nachfolgenden Fragen bitten wir um eine Abfrage in den Schulen:
1. Hat die Häufigkeit von Ordnungsmaßnahmen nach §61 (Androhung einer Ordnungsmaßnahme, (teilweiser) Ausschluss bis zu einem Monat, bis zu drei Monaten, Schulwechsel, Ausschluss vom Schulbesuch) aus Sicht der Schulen in den letzen Jahren zugenommen?
2. Welche Gründe werden für die Ordnungsmaßnahmen (Gewalt (verbal und nonverbal) gegen Schüler:innen, Gewalt gegen Erwachsene, gegen Sachen) genannt und gibt es eine Zunahme bestimmter Gründe?
3. Werden die Straftaten, die zu Ordnungsmaßnahmen führen, in den letzten Jahren schwerwiegender?
4. Welche Angebote (außer Arbeit an schulischen Aufgaben zu Hause) erhielten suspendierte Schüler:innen für die Zeit des Ausschlusses?
Für die Ausschussitzung bitten wir außerdem um die Einladung von Vertretungen der Förderschule E/S, der Grundschulen, OBSen, IGSen und Gymnasien für eine mögliche Stellungnahme.
Begründung
Das Verhalten von Schüler:innen wird von Lehrkräften mit 34 Prozent am häufigsten als aktuell größte Herausforderung genannt (Deutsches Schulportal 2024). Nach Aussagen von Lehrkräften und Medienberichten nimmt die Anzahl von Schüler:innen mit deutlichen Auffälligkeiten im Verhalten zu. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen bei Schüler:innen zählen Störungen des Sozialverhaltens, Angststörungen und Depressionen. Lehrkräfte können Unterstützung über den mobilen Dienst mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung erhalten. Schüler:innen können bei Feststellung einer drohende Teilhabebeeinträchtigung Unterstützung über § 35a SGB VIII
Eingliederungshilfe oder die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erhalten.
Nach § 61 NSchG sind auch Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schüler:innen zulässig, die den Unterricht nachhaltig stören oder die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. Zu den Ordnungsmaßnahmen gehört u. a. die Suspendierung vom Unterricht. Handlungsbedarf formulieren Wissenschaftsgremien, wie die Leopoldina und der Deutsche Ethikrat z. B. in Hinblick auf die Fortbildung pädagogischer Fachkräfte in Schulen im Sinne eines Frühwarnsystems, den Ausbau der Schulsozialarbeit und psychosozialer Beratungsangebote, die Förderung eines gesunden Lebensstils in Schulen sowie spezifische Konzepte für benachteiligte Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Sie sehen eine dringende Notwendigkeit für mehr Maßnahmen zur Förderung der mentalen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen. Auch Kommunen sind u. U. gefordert entsprechende Konzepte zu erarbeiten und anzubieten. Die Antworten sollen zur
Entscheidung über einen evtl. kommunalen Handlungsbedarf beitragen.