die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bringt folgenden Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.03.2026 sowie für die folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates, in denen der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes N-777 G vorgelegt wird, ein:
Änderungsantrag zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans N-777 G
Geänderter Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird mit folgender Änderung zugestimmt.
Im Bebauungsplan N-777 G wird die Planstraße I (kritischer Teil der Entlastungsstraße) ab Hallensichel in Richtung Ammerländer Heerstraße gestrichen. Die Verwaltung nimmt die sich daraus ergebenden Änderungen in Texten und Planzeichnung vor. Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung ergeben, wird diese gleichzeitig beschlossen.
Die Stellungnahmen aus der erneuten Veröffentlichung und deren Wiederholung werden laut Anlage geprüft und die Abwägungsvorschläge beschlossen, insofern sie nicht die Planstraße I betreffen. Der Bebauungsplan N-777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost) für Flächen westlich der Alexanderstraße und östlich der Ammerländer Heerstraße und für den mittleren Teil der sogenannten Hallensichel des ehemaligen Fliegerhorstes, aber ohne die Planstraße I wird als Satzung mit angepasster Begründung beschlossen.
Begründung:
Der bisherige politische Beschluss im Rahmen des B-Planverfahrens N-777 G sieht den Bau der Planstraße I (Erschließungsstraße Fliegerhorst) vor und gefährdet damit den
gesamten Bauabschnitt. Wie erst seit 2024/2025 auf Basis neuer Gutachten und korrigierter Grundannahmen der Verwaltung bezüglich des erwartbaren Verkehrs deutlich wurde, wurden frühere politische Entscheidungen auf Grundlage falscher Aussagen bzw. falscher Annahmen der Verwaltung getroffen. Hinzu kommen neue Erkenntnisse zum ökologischen und mikroklimatischen Wert des naturschutzwürdigen Gebietes „Am Heidbrook“, welches durch eine Straße unumstößlich massiv beschädigt werden würde.
Aufgrund der aktuellen Faktenlage wurden bereits weitere Klagen gegen die Planstraße I angekündigt, was zu weiteren jahrelangen Verzögerungen bei der Erschließung des Fliegerhorstgeländes im Abschnitt N-777 G oder Schadensersatzansprüchen führen könnte.
Gleichzeitig wird diese Planstraße I auf absehbare Zeit nicht benötigt und könnte bei der kompletten Erschließung des Geländes in schätzungsweise zehn Jahren erneut zur Dis-kussion gestellt werden, ohne den Entwicklungsprozess weiter aufzuhalten.
Die Fakten liegen auf dem Tisch, die beweisen, dass eine Erschließung des Fliegerhorstes auch ohne die Planstraße I möglich ist. Somit kann eine erneute politische Entscheidung für unsere wenigen Wälder, für unsere wertvollen Bäume, für schützenswerte Tiere und Insekten, für den Klimaschutz, für eine unverzichtbare Frischluftschneise, für ein wertvolles Naherholungsgebiet, gegen unnötige Versiegelung sowie gegen die Zerstörung der wenigen wertvollen Biotopsysteme auf unserem Stadtgebiet den Entwicklungsprozess auf dem Fliegerhorst fortführen, ohne dabei Natur und Klima maßgeblich zu schaden.
Wir können dem Bau dieser nachweislich nicht notwendigen Straße nicht zustimmen und stellen den oben beschriebenen Änderungsantrag, der die Entwicklung des Baugebietes Fliegerhorst nicht einschränkt, sondern unsere Natur und das Klima schützt. Stattdessen fordern wir den Umbau der Kreuzung Alexanderstraße / Brookweg, um den zusätzlichen Verkehr über das bestehende Straßennetz ohne Probleme abwickeln zu können, wie die vorgelegten Gutachten nahelegen.