Antrag

Mehr ökologische Gärten in Oldenburg und Umgestaltung von Schottergärten

Zur den o.g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des folgenden TOP auf die Tagesordnung:

Mehr ökologische Gärten in Oldenburg und Umgestaltung von Schottergärten


Antrag:

Wir bitten die Verwaltung, die folgenden Aufträge zu prüfen und ggf. zu berichten oder diese umzusetzen:

1. Die Verwaltung konzipiert einen (Vor-)gartenwettbewerb, ähnlich wie beispielsweise der Wettbewerb der Stadt Diepholz, bei dem die besten ökologischen Garten-Umgestaltungen prämiert wurden. Solche Wettbewerbe werden in Niedersachsen von der Bingo Umweltstiftung gefördert. Die Verwaltung nimmt im Zuge der Konzeption Kontakt zur Stiftung auf, um eine Förderung anzustreben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Schottergärten durch proaktives Handeln beseitigen zu lassen. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg vom 17.01.2023 dürfen die zuständigen Bauaufsichtsbehörden dies explizit anordnen. Die Verwaltung wird gebeten, über die angedachte Umsetzung dieses Beschlusses in einer Fachausschusssitzung zu berichten.

Begründung:

Übermäßig versiegelte Grundstücke und insbesondere Schottergärten haben viele Nachteile und sind zudem nicht erlaubt – weder nach der Niedersächsischen Bauordnung, noch nach dem im November 2022 mit großer Ratsmehrheit beschlossenen „Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen“. Schottergärten schaden der Artenvielfalt (weil sie keinen Lebensraum für Vögel und Insekten bieten), dem Mikroklima (weil sie sich in zunehmend wärmeren Sommern stark aufheizen) und dem Wasserhaushalt (weil weniger Regenwasser versickern kann).
Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen können aber nur eine Wirkung entfalten, wenn sie auch umgesetzt werden. Dazu streben wir in Oldenburg eine Kombination von Anreizen/Aufklärung mit verstärkten Kontrollen an.

Ein (Vor-)Gartenwettbewerb bildet dabei einen Anreiz. Solche Wettbewerbe wurden in den letzten Jahren in zahlreichen niedersächsischen Kommunen durchgeführt. Sie können über die Bingo Umweltstiftung gefördert werden. Durch die mediale Berichterstattung können zahlreichende weitere Bürger*innen für das Thema sensibilisiert werden.

Als zweiten Baustein soll eine proaktive Kontrolle der Gesetzeslage erfolgen. Laut Antwort der Verwaltung vom 11. Oktober 2022 auf eine Einwohnerfrage wurde von der Bauaufsichtsbehörde bislang nur fünfmal gegen illegale Schottergärten oder sonstige unzulässige Versiegelungen vorgegangen. Eine proaktive Überprüfung findet bislang nicht statt. Diese ist laut niedersächsischer Bauordnung nicht zwingend vorgesehen, aber durchaus erlaubt und regelmäßige Praxis, wie etwa das Beispiel Hannover zeigt. Das OVG Lüneburg hat in seinem oben zitierten Urteil explizit festgestellt, dass Kommunen die Beseitigung von Schottergärten anordnen dürfen. Der niedersächsische Städtetag begrüßte dieses Urteil, weil es "Kommunen ermutigt, den ökologisch wertlosen Schottergärten aktiv zu begegnen".

In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) §9 (2)) heißt es: “Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Nach § 58 (1) NBauO haben die Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

f. d. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                                           f. d. SPD-Fraktion
Dr. Sebastian Rohe                                                                                         Paul Behrens
Maik Niederstein                                                                                            Vally Finke
Thorsten van Ellen                                                                                          Thomas Klein
Dr. Alaa Alhamwi