Für die Sitzung des AFB am 06.05.2026 folgenden beantragen wir den TOP
Kommunalaufsicht: Kredite noch nicht genehmigt
Erläuterung:
Das niedersächsische Innenministerium hat am 09.04.2026 den Kernhaushalt 2026 der Stadt Oldenburg genehmigt, nicht jedoch die Haushalte des EGH und des Eigenbetriebs Bäder.
Wörtliches Zitat: „Die Gesamtverschuldung des Konzerns Stadt Oldenburg würde sich jedoch durch die bei den Eigenbetrieben Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie dem Bäderbetrieb geplanten erheblichen Kreditermächtigungen für das Jahr 2026, deren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit noch aussteht, zum Jahresende 2026 bzw. zum Ende der Finanzplanung planmäßig massiv erhöhen. Betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2025 bereits 336,99 Mio. €, würde dieser entsprechend der aktuellen Planung bis Ende 2029 auf 650,9 Mio. € anwachsen“ (S. 3-4).
Und auf Seite 2 des Schreibens heißt es: „Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsdaten ist nicht auszuschließen, dass bereits im Jahr 2027 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entsteht. Für diesen Fall möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass im freiwilligen Bereich, insbesondere auch bei den Beteiligungen, nicht unerhebliche Aufwandspositionen bestehen, in denen voraussichtlich Konsolidierungspotential liegt.“
- Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie bewertet die Verwaltung die ausstehende Genehmigung der Kredite für EGH und Bäder?
- Welche Auswirkungen hätte eine (teilweise) Nichtgenehmigung?
- Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um das drohende Haushaltssicherungskonzept bereits im Jahr 2027 zu vermeiden?