Antrag

Klinikum verbraucht viel zu viel Energie

 

Anfrage im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 03.09.2025 

Energieverbrauch des Klinikums und Vorlage des Klimaschutzkonzeptes des Klinikums

Die Stadt Oldenburg unterstützt das städtische Klinikum seit Jahren mit erheblichen Millionenbeträgen. Diese finanzielle Unterstützung lässt sich dauerhaft nur rechtfertigen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtung die vom Rat beschlossenen Klimaziele verfolgt und vorhandene interne Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten ausschöpft.

Anlässlich einer Patientenbeschwerde über nicht regelbare Heizungen sowie den fehlenden Energieausweis und der Antwort des Klinikums (s.Anlage) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Mitteilung des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs für Wärme (in kWh/a) und Strom (in kWh/a)
  • Mitteilung der daraus resultierenden jährlichen Energiekosten für Strom und Gas.Vorlage des Klimakonzeptes des Klinikums

Begründung:

Laut Energieausweis liegt der Wärmeverbrauch des Klinikums bei rund 343 kWh/m²/a – und damit gut dreimal so hoch wie der Vergleichswert für Krankenhäuser gemäß der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15. April 2021 (Heizung + Warmwasser: 105 kWh/m²/a). Auch der Stromverbrauch liegt mit rund 132 kWh/m²/a deutlich über dem entsprechenden Vergleichswert von etwa 34 kWh/m²/a.1. Diese Zahlen lassen auf ein erhebliches, bislang ungenutztes Einsparpotenzial schließen. Erfahrungen aus anderen öffentlichen Einrichtungen zeigen, dass durch Einführung eines Energiemanagements – allein mit organisatorischen oder geringinvestiven Maßnahmen – kurzfristig Einsparungen von mindestens 20% möglich sind. Langfristig sind deutlich höhere Einsparquoten erreichbar, insbesondere durch einen fachgerechten, kontinuierlich optimierten Betrieb der haustechnischen Anlagen.

Ein derartig hoher Energieverbrauch verursacht jedes Jahr vermeidbare Kosten, die letztlich von Oldenburger Steuerzahler:innen mitgetragen werden. Offensichtliche interne Einsparmöglichkeiten sollten deshalb vorrangig genutzt werden. Das städtische Ziel, bis 2025 klimaneutral zu sein, muss auch in den städtischen Gesellschaften verfolgt werden. Ich gehe davon aus, dass das Klinikum daher über ein entsprechendes Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität verfügt und bitte um Vorlage dieses Konzeptes.
Energieausweis und gesetzliche Pflicht zum Aushang.

Das Klinikum vertritt in einem Schreiben an einen ehemaligen Patienten die Auffassung, dass im Klinikum kein Energieausweis ausgehängt werden müsse. Diese Einschätzung steht jedoch im Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Gemäß § 80 Abs. 6 und 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Aushang eines Energieausweises in öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr verpflichtend – und zwar an gut sichtbarer Stelle. Nach unserem Kenntnisstand wird dieser gesetzlichen Verpflichtung am Standort Kreyenbrück derzeit nicht nachgekommen.

Wir bitten daher ergänzend darum,

  • die Rechtslage im Aufsichtsrat des Klinikums nochmals klarzustellen und
  • den gesetzlich vorgeschriebenen Aushang des Energieausweises am Klinikum sicherzustellen.

Zum besseren Überblick fügen wir bei:

  • Schreiben des Klinikums an einen ehemaligen Patienten
  • den nicht ausgehängten Energieausweis des Klinikums sowie ein Zitat des einschlägigen § 80 Abs. 6 und 7 GEG.