Für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2026 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Vermeidung von MIV-Durchgangsverkehren in Wohnquartieren
und einen Bericht zum Thema mit Beantwortung der folgenden fünf Fragen:
- Wie klassifiziert das Verkehrsamt der Stadt Oldenburg die hiesigen Straßen hinsichtlich ihrer Funktion zur Aufnahme von motorisiertem Individualverkehr (MIV-Verkehr) und insbesondere hinsichtlich der Aufnahme von MIV-Durchgangsverkehren (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Erschließungsstraßen, Sammelstraßen und Anlieger- oder Wohnstraßen)? Welche dieser Straßentypen sind für Durchgangsverkehre vorgesehen?
- Sind aus Sicht des Verkehrsamtes der Stadt Oldenburg reine Anlieger- bzw. Wohnstraßen möglichst von MIV-Durchgangsverkehren freizuhalten? Wenn ja, aus welchen Gründen?
- Besitzt die Stadt Oldenburg eine Karte des Straßennetzes, auf der die unterschiedlichen Klassifizierungen / Kategorisierungen erkenntlich sind und damit auch deren Funktion bzw. Kapazität zur Aufnahme oder „Nicht-Aufnahme“ von MIV-Durchgangsverkehren? Falls ja, stellen Sie diese Karte in der Sitzung bitte einmal vor. Falls nein, sollte eine solche Karte erarbeitet und öffentlich als GIS-Layer zur Verfügung gestellt werden.
- Welche verkehrssteuernden Instrumente / Maßnahmen stehen dem Verkehrsamt unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung, um bei Bedarf Durchgangsverkehre zu vermeiden (z. B. Einführung von Einbahnstraßenregelungen, verkehrsberuhigte Bereiche, modale Filter)?
Für welche Straßen sind der Stadtverwaltung Probleme mit erhöhtem Durchgangsverkehr bekannt (aus der eigenen Beobachtung, aus Verkehrsdaten, aus Hinweisen oder Beschwerden von Anwohnenden etc.)? Bei welchen dieser Straßen sieht sie kurz- bis mittelfristig Handlungsbedarf und wie sehen die Maßnahmen dafür aus?
Begründung:
Gemeindestraßen werden innerorts nach ihrer Funktion klassifiziert: Hauptverkehrsstraßen (Durchgangsverkehr), Sammelstraßen (Verbindung Wohngebiet mit Hauptnetz) und Anliegerstraßen / Erschließungsstraßen (Wohn- und Nebenstraßen) (https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenkategorie).
Sammel- und Anliegerstraßen sollten von MIV-Durchgangsverkehren freigehalten werden, um den Lärm zu reduzieren, die Sicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität am Wohnort zu gewährleisten. Leider ist seit Jahren zu beobachten, dass manche Straßen in reinen Wohnquartieren als Abkürzung missbraucht werden. Das stört die Anlieger:innen, die das immer häufiger an die Politik und die Stadtverwaltung herantragen. Anlieger:innen bescheinigen, dass 90-95 % des Verkehrs in diesen Straßen dort nicht hingehören.Diese Menschen sind dem Durchgangsverkehr nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt Instrumente und Wege, die Bevölkerung zu schützen.
Mit den vorgelegten Fragen soll das Thema ausführlich im Verkehrsausschuss diskutiert werden, um darüber zu befinden, ob die Wohnbevölkerung in Oldenburger Wohnquartieren besser vor MIV-Durchgangsverkehren geschützt werden oder ob deren Sicherheit, Komfort und Lebensqualität weiterhin eingeschränkt bleiben sollte.
Weitere Punkte und Fragen sollen dem politischen Diskurs in der Sitzung dienen und müssen von der Verwaltung nicht schriftlich im Vorfeld beantwortet werden:- Anwohner berichten den Ratsmitgliedern seit Jahren von ungewünschten Durchgangsverkehren und wünschen sich entsprechende Abhilfe. Sind diese langjährigen Durchgangsverkehre eine erwartbare Folge der kürzlichen Einführung von Tempo 30 Bereichen auf den Hauptverkehrsstraßen Oldenburgs (Argument der Kritiker:innen)? Und ist durch die Einführung von Tempo 30 zusätzlicher Durchgangsverkehr in den reinen Wohnquartieren zu erwarten? Falls dem so ist, sollten wir dann nicht erst recht den MIV-Durchgangsverkehr durch passende Maßnahmen unterbinden?
- Würde bei der Umsetzung von wirksamen Maßnahmen der Verkehrslenkung (zur Vermeidung von Durchgangsverkehren, z. B. durch modale Filter, Einbahnstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen) zusätzliches Personal bei der Stadt Oldenburg benötigt, um die Einhaltung kontrollieren zu müssen?
- Sind durch die Unterbindung von MIV-Durchgangsverkehren zusätzliche „massive Verlagerungsverkehre“ in einer Größenordnung zu erwarten, die das Hauptverkehrsstraßennetz (mit Durchgangsfunktion) überlasten könnte? Das würde ja bedeuten, dass heute eine sehr bedeutende Menge an MIV-Durchgangsverkehren durch die reinen Anlieger- und Wohnstraßen fahren und diese entsprechend stark belasten. Auch das wäre ein Argument für ein schnelles Handeln in den Wohnquartieren.
- Muss die Herstellung der Funktionsfähigkeit reiner Anlieger- bzw. Wohnstraßen durch Unterbindung von MIV-Durchgangsverkehren insgesamt zu einer Verkehrsvermeidung im Stadtgebiet führen oder spielen hier nicht ganz andere Zielsetzungen (z. B. Sicherheit von Kindern, Lebensqualität, Emissionsschutz, Werterhalt der Grundstücke) eine gewichtige Rolle?