Antrag

Immer öfter obdachlos in Oldenburg

Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 28.01.2025 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Obdachlosigkeit

Wir bitten um schriftliche Beantwortung und Stellungnahmen zu nachstehenden Fragen:

1. Wohnungsnotunterkünfte 

Es gibt von der Stadt sogenannte Wohnungsnotunterkünfte. Deren Bereitstellung ist gesetzliche Verpflichtung und grundsätzlich obliegt dieses Angebot dem Bürger- und Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Bereits im September des letzten Jahres wurde im Sozialausschuss nach dem baulichen Zustand dieser städtischen Räumlichkeiten gefragt. Wir bitten um einen detaillierten schriftlichen Bericht der Verwaltung über den Sachstand der Mängelbeseitigung. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung zu beurteilen, ob die Anzahl der Notunterkünfte bei steigenden Zahlen der Obdachlosen, nicht nur bundesweit, sondern auch in Oldenburg, ausreichend ist. Gesicherte Er-kenntnisse über die Zahl der Obdachlosen existieren nicht, aber Schätzungen von Einrichtungen sowie beruflichen und ehrenamtlich Engagierten gehen von derzeit ca. 600 Personen aus. In den Tagesaufenthalten und in der Bahnhofsmission hat ein ähnliche Anzahl Menschen ihre Meldeadresse hinterlegt. Welche Unterstützungsmaßnahmen werden erfolgreich durchgeführt zur menschenwürdigen und sicheren Unterbringung?

2. Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 

Seit April 2024 liegt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vor. Dieser sieht vor, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Der deutsche Städtetag sowie Bundesarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege und der Wohnungslosenhilfe e.V. begrüßen das Vorhaben. 

Was bedeutet der Nationale Aktionsplan für das Handeln der Stadt Oldenburg in den nächsten Jahren? Im Juni 2021 wurden im Sozialausschuss verschiedene Handlungsmöglichkeiten für Wohnungsnotfälle beschlossen. Es geht dabei generell um Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht in der Lage oder bereit für ein dauerhaft eigenständiges Mietverhältnis sind. Dies kommt sicherlich dem Aktionsplan der Bundesregierung entgegen. Unter welchen Bedingungen wird das Ziel mit den bisher beschlossenen Maßnahmen in Oldenburg erreichbar sein?

Begründung

Europaweit ist festzustellen, dass die soziale Not durch den Anstieg der Zahlen der Menschen wächst, die obdachlos werden. Auch in Deutschland lässt sich nicht mehr darüber hinwegsehen. Die menschenunwürdigen Schlafplätze im öffentlichen Raum dürfen nicht zur Gewohnheit in unseren Städten und Gemeinden werden. Eine humane Gesellschaft vergisst diese Menschen nicht! Sie brauchen Unterstützung. Ehrenamtliche leisten hier schon hervorragende Arbeit, aber der Staat ist in der Verantwortung, entschieden und mehr zu handeln. In Oldenburg wollen wir mehr Anstrengungen unternehmen als bisher.