Antrag aller demokratischen Ratsmitglieder im Rat der Stadt Oldenburg
Dringlichkeitsantrag: Aufnahme des TOP „Illegale Abfallentsorgung und Korruptionsverdacht auf dem Schießstand/Fliegerhorst" zum AAA, VA und Rat am 26.05.2025
Die Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg stellen aufgrund der aktuell vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft den untenstehenden Dringlichkeitsantrag in den o.g. Ausschüssen und Rat. Die Dringlichkeit ist aufgrund der aktuellen schwerwiegenden Vorwürfe und des notwendigen Handlungsbedarfs gegeben.
Beschlussvorschlag:
- An die im Zusammenhang mit der Schießstandverfüllung beteiligten Firmen und Gutachter sollen bis zur Klärung der Korruptionsvorwürfe und der illegalen Abfallbeseitigung seitens der Stadtverwaltung Oldenburg und ihrer Töchter keine weiteren Aufträge erteilt werden. Die Stadtverwaltung prüft die vergaberechtliche Unbedenklichkeit.
2. Sollten sich der Korruptionsverdacht oder der Vorwurf der illegalen Müllentsorgung bestätigen, werden die laufenden Aufträge der beteiligten Firmen sowie die/der Gutachter gekündigt. Zukünftig werden in dem Fall keine Aufträge mehr an diese Unternehmen und den Gutachter erteilt.
3. Gegen die beteiligten Firmen und den Gutachter werden dann umgehend Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
4. Die Stadt Oldenburg hat nach Auskunft der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht in das Gutachten zum Schießstand erhalten. Die Verwaltung leitet das Gutachten an den Rat zur Kenntnisnahme weiter.
5. Es wird zeitnah ein Kostenrahmen und ein Umsetzungsplan für die fachgerechte Entsorgung der eingebrachten Schadstoffe erstellt.
6. Zur Sanierung des Fliegerhorstes wird im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen und der illegalen Abfallentsorgung eine Revision durchgeführt. Der Oberbürgermeister legt den Ausschüssen und dem Rat bis September 2025 auf Grundlage der städtischen Richtlinie zur Vorbeugung der Korruption eine Antikorruptionsstrategie vor, die auch den rechtskonformen Schutz von Hinweisgebern umfasst.
7. Die Kommunalpolitik und die Öffentlichkeit werden umfassend über die Vorgänge auf dem Schießstand Fliegerhorst informiert.
Wir bitten außerdem um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Sitzung des VA:
- War bereits Ende 2024 bekannt, ob und wenn ja, welche Mengen Sondermüll auf dem Fliegerhorst entsorgt wurden?
- Welche Aufträge wurden an die beteiligten Unternehmen/Gutachter in den vergangenen sieben Jahren (ab 2018) erteilt? Wir bitten um Angabe der Auftragssumme und der jeweils abgerechneten Summen.
- Wie kann nachgewiesen werden, dass bisherige Aufträge der beteiligten Unternehmen für die Stadt fachgerecht durchgeführt wurden?
- Wie kann es sein, dass in der von der Bodenschutzbehörde vorgelegten Massenbilanz nicht aufgefallen ist, dass offenbar auch kontaminierte Abfälle dabei waren?
Begründung
Die Korruptionsvorwürfe der illegalen Abfallbeseitigung im Schießstand auf dem Fliegerhorstgelände sind seit mehr als einem Jahr bekannt. Der Oberbürgermeister hat Strafanzeige gestellt, die Vorwürfe der illegalen Müllentsorgung und die damit verbundenen Gefahren waren nach seiner Auskunft bislang jedoch unbegründet.
In den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit und des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima sowie im Verwaltungsausschuss im November 2024 hat die Verwaltung den vermeintlichen Sachverhalt erläutert. Dabei hat sie auf angebliche Sicherheits- und Haftungsrisiken bei einer Probebohrung hingewiesen und eine umfassende Bodenanalyse als nicht erforderlich eingestuft.
Wie sich nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der staatsanwaltschaftlich angeordneten Untersuchung herausgestellt hat, befinden sich auf dem Schießstand nun doch erheblich belastete Abfälle. Verloren gegangenes Vertrauen in die korrekte Arbeitsweise der Verwaltung muss durch die Revision und die Antikorruptionsstrategie wieder hergestellt werden.
Eine einwandfreie Bodenqualität galt nach allgemeiner Auffassung bislang immer als Voraussetzung für die Erschließung des ehemaligen Fliegerhorstes. Daran bestehen nun erhebliche Zweifel, was für große Beunruhigung unter den Anwohner:innen und im Umfeld der dort ansässigen Kindergärten sorgt.
Da die Stadt im Falle der Altlastentsorgung verpflichtet ist, die eingebrachten Materialien zu entsorgen, entstehen erhebliche Entsorgungskosten, die von den Bürger:innen der Stadt Oldenburg finanziert werden müssten. Selbstredend müssen die beteiligten Unternehmen zum Schadenersatz aufgefordert werden.
Im Sinne von Transparenz und Vertrauen fordern die unterzeichnenden Fraktionen und Ratsmitglieder eine lückenlose Aufklärung verbunden mit einer Anti-Korruptionsstrategie, die hilft, derartige Vorkommnisse rechtzeitig zu verhindern oder aufzudecken, und Whistleblower :innen angemessen zu schützen.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, CDU Fraktion, FDP Fraktion, BSW, Gruppe für Oldenburg, Volt