Anfrage: Baurechtliche Genehmigung für den Umbau des ehemaligen Seniorenzentrums am Küstenkanal
Im Zusammenhang mit der baurechtlichen Genehmigung für den Umbau des ehemaligen Seniorenzentrums am Küstenkanal bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie ist die Zufahrt für Baufahrzeuge, Transporte und Handwerksbetriebe für das o. g. Bauvorhaben geregelt?
Antwort der Verwaltung vom 09.10.2026: Die konkrete Route des Baustellenverkehrs auf öffentlichen Straßen wird im Baugenehmigungsverfahren nicht festgelegt. Die Stadt kann daher über die Baugenehmigung weder eine bestimmte Zufahrt vorschreiben noch andere Routen untersagen. Entsprechend enthält die Baugenehmigung hierzu keine Vorgaben, deren Einhaltung durch die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert werden könnte.
Ist die Zufahrt über die Straße Am Festungsgraben genehmigt worden? Falls nein, welche Zufahrt ist für Baufahrzeuge und Transporte vorgesehen?
Antwort der Verwaltung: Eine bestimmte Zufahrt ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung und wurde daher weder genehmigt noch vorgeschrieben. Die antragstellenden Firmen haben gegenüber der Verwaltung angegeben, dass die Baustoffanlieferung über die Seite „Am Festungsgraben“ erfolgen soll. Diese Route wird von der Verwaltung befürwortet.
Sofern die Zufahrt über die Straße Am Festungsgraben genehmigt wurde: Aus welchen Gründen wurde diese Zufahrt gewählt bzw. genehmigt, insbesondere vor dem Hintergrund des unmittelbar gegenüberliegenden Kindergartens Postkrümel e. V.?
Antwort der Verwaltung: Die Zufahrt über „Am Festungsgraben“ wurde nicht im Rahmen des Baugenehmi-gungsverfahrens genehmigt. Die Verwaltung befürwortet diese Route insbesondere aus Gründen der Baustellenlogistik und wegen der deutlich kürzeren Nutzung der lastbeschränkten Straße.
Auf der Seite des ehemaligen Seniorenzentrums am Küstenkanal befindet sich am „Am Festungsgraben“ eine vergleichsweise große Freifläche. Diese kann für die Lagerung von Baustoffen und die Aufstellung von Baufahrzeugen genutzt werden. Auf der Seite der Kanalstraße reicht der Baukörper dagegen sehr dicht an die Straße heran, sodass dort nur wenig Platz für die Baustellenlogistik zur Verfügung steht.Wurden alternative Zufahrtsmöglichkeiten geprüft? Falls ja, welche Alternativen wurden betrachtet und mit welchem Ergebnis?
Antwort der Verwaltung: Als Alternative könnte eine Anlieferung über die Kanalstraße in Betracht kommen. Aus Sicht der Verwaltung spricht jedoch die deutlich kürzere Strecke auf der lastbschränkten Straße und die Lage der Baustelleneinrichtungsfläche für die Anlieferung über „Am Festungsgraben“. Von der Amalienstraße über „Am Festungsgraben“ bis zum Baugrundstück beträgt die Strecke auf der lastbeschränkten Straße etwa 62 Meter. Bei einer Anlieferung über die Kanalstraße wären es dagegen etwa 540 Meter.
Die Straße Am Festungsgraben ist mit einer Tonnagebeschränkung von maximal 3 t versehen. Ist für das Bauvorhaben eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Straße durch schwerere Baufahrzeuge erteilt worden? Falls ja, für welche Fahrzeuge bzw. welche zulässige Gesamtmasse gilt diese?
Antwort der Verwaltung: Für insgesamt drei Lastkraftwagen wurden zwei Firmen jeweils auf ein Jahr befristete Dauergenehmigungen für die Nutzung der lastbeschränkten Straße „Am Festungsgraben“ erteilt. Die Genehmigungen gelten für den Abschnitt zwischen der Amalienstraße und der Zufahrt zum Grundstück Kanalstraße 15, dem ehemaligen Senioren-zentrum Küstenkanal.
Es handelt sich um:
• einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 13,5 Tonnen,
• zwei Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils 18 Tonnen.
Darüber hinaus können bei der Stadt Oldenburg Dauergenehmigungen für bis zu ein Jahr für sämtliche lastbeschränkte und für Lkw gesperrte Straßen im Stadtgebiet erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Straße tatsächlich genutzt werden muss, um das Transportziel zu erreichen oder vom Ausgangsort des Transports zu diesem Ziel zu gelangen. Ein bloßes Durchfahren einer gesperrten Straße ist grundsätzlich nicht zulässig.
Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Transporte zum ehemaligen Seniorenzentrum Küstenkanal aufgrund bereits bestehender, stadtweit geltender Dauergenehmigungen durchgeführt wurden. In diesen Fällen ist für den einzelnen Transport keine zusätzliche Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.Sofern eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Straße Am Festungsgraben erteilt wurde: Aus welchen Gründen wurde diese Zufahrt gegenüber einer möglichen Nutzung der Kanalstraße bevorzugt, obwohl dort eine Tonnagebeschränkung von 5 t gilt?
Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung befürwortet die Anlieferung über „Am Festungsgraben“ vor allem aufgrund der besseren Möglichkeiten für die Baustellenlogistik und der deutlich kürzeren Strecke auf der lastbeschränkten Straße (s. Antwort zu Frage 4).
Wie wird bei Bauvorhaben in Oldenburg während der Bauphase die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Nebenbestimmungen kontrolliert? Insbesondere bitten wir um Auskunft darüber, wie sichergestellt wird, dass die genehmigten Zufahrten und Zuwegungen zum Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden und keine hiervon abweichenden Wege durch Baufahrzeuge genutzt werden.
Antwort der Verwaltung: Die Wahl der Route des Baustellenverkehrs auf öffentlichen Straßen kann baurechtlich nicht geregelt werden. Eine bestimmte Zufahrt kann daher auch nicht als Bestandteil der Baugenehmigung vorgeschrieben und von der Bauaufsichtsbehörde überwacht werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen der Baugenehmigung, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), entspricht. Eine Kontrolle der Nutzung einer bestimmten Route durch Baufahrzeuge ist hiervon nicht umfasst.
Unabhängig davon gilt für mögliche Schäden an öffentlichen Straßen das Verursacherprinzip. Entstehen durch den Baustellenverkehr Schäden an Straßen, hat grundsätzlich der Verursacher beziehungsweise der Bauherr für deren Beseitigung aufzukommen. Die Überwachung des Straßenzustands und die Geltendmachung entsprechender Ansprüche obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger.
Begründung:
In einem Gespräch mit einem Anwohner wurde über teils risikoreiche Wendemanöver in der Nähe des o. g. Vorhabens und Kindergartens berichtet, ohne dass eine Absicherung erfolgt. Die Zufahrt des Bauvorhabens liegt gegenüber des Kindergartens. Aus Karten und Luftbildern wäre ggf. auch eine weniger gefährliche Zuwegung während der Bauphase über die Kanalstraße möglich.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.