Für die Sitzungen des Finanzausschusses am 30.09.2026 und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 05.10.2026 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie“
Wir bitten die Verwaltung, die finanziellen und administrativen Auswirkungen einer möglichen Abschaffung bzw. Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie darzustellen.
Dabei wären insbesondere folgende Informationen hilfreich:
- die jährlichen Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie (z. B. für Bestuhlung, Sonnenschirme, Markisen, Abgrenzungen etc.) in den vergangenen drei Jahren,
- der mit der Erhebung dieser Gebühren verbundene Verwaltungsaufwand sowie die hierfür entstehenden Kosten, insbesondere für Antragsbearbeitung, Gebührenfestsetzung, Abrechnung und gegebenenfalls Beitreibung,
- die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen einer vollständigen oder teilweisen Gebührenbefreiung bzw. einer Reduzierung oder Staffelung der Gebühren.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung zu prüfen, welche rechtlich zulässigen Möglichkeiten bestehen, insbesondere inhabergeführte Gastronomiebetriebe bei der Nutzung von Außengastronomie zu unterstützen. Dabei könnte auch betrachtet werden, welche Möglichkeiten bestehen, die Beteiligung inhabergeführter Gastronomiebetriebe an städtischen Großveranstaltungen zu erleichtern bzw. zu sichern.
Begründung
Restaurants, Kneipen und Cafés sind wichtige Bestandteile des städtischen Lebens. Sie schaffen Orte der Begegnung, tragen zur Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und in den Stadtteilen bei und prägen wesentlich das Bild einer lebendigen Stadt.
Gleichzeitig steht die Gastronomie derzeit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Gestiegene Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten sowie der anhaltende Personalmangel belasten insbesondere kleinere, inhabergeführte Betriebe. In den vergangenen Jahren mussten bereits zahlreiche Gastronomiebetriebe ihren Betrieb aufgeben.
Gerade die Außengastronomie kann für die Betriebe eine wichtige wirtschaftliche Ergänzung sein. Dies gilt insbesondere während der zunehmend heißen Sommermonate, in denen viele Menschen gerne Plätze im Freien nutzen. Gleichzeitig kann eine attraktive Außengastronomie dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen und Innenstädte und Stadtteilzentren lebendig zu halten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Veränderung der Sondernutzungsgebühren einen sinnvollen Beitrag zur Unterstützung der Gastronomie und zur Attraktivität der Stadt leisten könnte. Denkbar wären beispielsweise eine vollständige Gebührenbefreiung, eine Reduzierung oder eine nach Art und Umfang der Nutzung differenzierte Gebührenregelung.
Dabei sollte auch das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Gebühren und dem hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand betrachtet werden.
Nach unserer Kenntnis erhebt Oldenburg im Vergleich zu anderen Städten vergleichsweise hohe Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie. Auch der Bund der Steuerzahler hat sich für eine Abschaffung entsprechender Gebühren ausgesprochen.