Zu der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgrün und Klimaschutz (ASUK) am 13.02.2025 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Auswirkungen von Böllern und Feuerwerk in Oldenburg
Grundsätzlich hat das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Silvestertag Tradition. Weil aber Abbrennen von Böllern und Feuerwerk auch mit sehr negativen Auswirkungen auf Umwelt, Haus- und Wildtiere, Gesundheit und Sicherheit verbunden ist, ist es nur am 31. Dezember und am 01. Januar erlaubt. Der Verkauf startet allerdings bereits drei Werktage vorher, im Jahr 2024 war das ab dem 28. Dezember. Erfahrungsgemäß wurden bereits relativ weit vor dem 28. Dezember Feuerwerkskörper verkauft und dann sofort und bis in die ersten zwei Januarwochen hinein in der ganzen Stadt viele Böller angezündet.
Nach der Silvesternacht 2024/2025 hat eine Petition der Gewerkschaft der Polizei innerhalb weniger Tage mehr als zwei Millionen Unterschriften für ein bundesweites Böllerverbot gesammelt (Stand 10.01.2025). Dies unterstreicht den großen Wunsch in der Bevölkerung, nach einer stärkeren Steuerung des privaten Böllerns, der auch in Umfragen immer wieder mehrheitlich ausgedrückt wird.
Eine Änderung der Regeln zum Verkauf müsste allerdings auf Bundesebene erfolgen. Doch auch in Oldenburg werden unsere Fraktionen immer wieder von Menschen angesprochen, die sich eine Verbesserung der Situation wünschen. Deshalb zielt diese Anfrage darauf, Handlungsoptionen für die Stadt aufzuzeigen und deren mögliche Umsetzung zu diskutieren.
Im Rahmen der Sitzung im ASUK bitten wir daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Möglichkeit hat die Stadt Oldenburg, um geltendes Bundesrecht für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern durchzusetzen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es auf kommunaler Ebene, um die Bevölkerung und Umwelt stärker vor den negativen Effekten zu schützen und den Gebrauch von privaten Böllern einzuschränken?
2. Wie haben Ordnungsamt und Polizei das geltende Verbot in den Tagen vom 28. – 30. Dezember 2024 und ab dem 02. Januar 2025 kontrolliert? Wie viele Verwarnungen und Ordnungsgelder wurden verhängt? Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um hier ggf. zukünftig verstärkt zu sensibilisieren (etwa durch Kampagnen), aber auch zu kontrollieren?
3. Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in allen Landschaftsschutzgebieten in Oldenburg auch am 31. Dezember und 01. Januar untersagt? Falls nicht, ließe sich eine solche Regelung grundsätzlich für alle Landschaftsschutzgebiete durch den Stadtrat beschließen?
4. Auch außerhalb von Silvester werden in Oldenburg zu verschiedenen Anlässen im Jahr Feuerwerke gezündet, auch außerhalb des Autobahnrings und während der Brut- und Setzzeit. Wie viele solcher Feuerwerke wurden im Jahr 2024 genehmigt und wie beurteilt die Naturschutzbehörde die Auswirkungen dieser Feuerwerke auf Umwelt und Tierwelt?