Antrag

Erbbaurecht städtischer Baugrundstücke

 

Wir beantragen für den Tagesordnungspunkt 6.1

Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken für Doppelhäuser im Bereich des Bebauungsplanes S-745 B (Am Bahndamm)

für die Sitzung des Rates am 01.12.2025 folgende Änderung:

Es wird der Beschluss der Verwaltung mit der Maßgabe beschlossen, dass die städtischen Wohnungsbaugrundstücke für die Doppelhäuser im Bereich des Bebauungsplans S-745 B nach der vom Rat am 27.02.2023 beschlossenen Drittelregelung (Vorlage 22/0730/1), also 1/3 Verkauf, 1/3 Erbbaurecht mit der Laufzeit 99 Jahren verpflichtend und 1/3 Erb-baurecht mit Laufzeit 60 Jahren optional vermarktet werden.

Begründung

Die vom Rat beschlossene Drittelregelung (Grundsatzbeschluss für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke an Endnutzer:innen und Investor:innen im Wege des Erbbaurechtes und Verkaufs vom 27.02.2023) (Vorlage 22/0730/1) soll auch im Bereich des Bebauungsplans S-745 B (Bahndamm) Anwendung finden.