Für die nächste Sitzung des Allgemeinen Ausschusses (AAA) am 28.04.2025 beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt:
„Veröffentlichung von Einwohnerfragen und Antworten gem. §23 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse der Stadt Oldenburg (Oldb)“
Und wir bitten um Antwort auf folgende Fragen:
1. Gemäß dem oben genannten Absatz der Geschäftsordnung, müssen Einwohnerfragen nach Einverständnis der Fragenden auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Die genaue Seite ist nicht benannt, eine eingehendere Recherche ergab keinen Ort auf der Internetseite www.oldenburg.de, auf der die Fragen veröffentlicht werden. Auch im Bürgerinfo erscheinen die Fragen (in den Protokollen) nicht. Wo werden die Fragen der Einwohnenden genau veröffentlicht?
2. Warum wird im Serviceportal unter dem Service „Einwohnerfragestunde“ nicht nach einer Einwilligung zur Veröffentlichung der Fragen und Antworten auf der Internetseite der Stadt Oldenburg gefragt?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ihr das Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegen kann?
4. Im Serviceportal unter dem Service „Einwohnerfragestunde“ steht folgender Hinweis für Fragesteller:innen: „Die Beantwortung Ihrer Anfrage kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre Anfrage persönlich (Hervorhebung durch die Verwaltung, Anm. B90/Die Grünen) in der Sitzung vortragen.“ Auf welchen Paragraphen der Geschäftsordnung beziehen Sie sich hierbei? Wenn keine Regelung aus der Geschäftsordnung vorliegt, warum steht diese einschränkende Regelung als Hinweis im Serviceportal?
Sofern keine Veröffentlichung erfolgt, bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
5. Warum erfolgt eine Veröffentlichung der Fragen nicht mehr?
6. Seit wann erfolgt Veröffentlichung der Fragen nicht mehr?
7. Warum wird im Serviceportal der Stadt Oldenburg unter dem Service „Einwohnerfragestunde“ nicht auf eine Veröffentlichung der Fragen auf der Webseite der Stadt Oldenburg hingewiesen?