Zu den Sitzungen des VA und Rates am 23.02.2026 beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
„Einwohnerbefragung zur Finanzierung des Stadions sowie Vorbehalt der Mittelbewilligung“.
Wir bitten um getrennte Abstimmung der nachfolgenden Beschlussvorschläge.
Beschlussvorschlag 1:
Einwohnerbefragung zur Finanzierung des Stadionneubaus
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 35 NKomVG zur Frage der 100-prozentigen Finanzierung des geplanten Stadionneubaus aus Steuermitteln.
Die Einwohnerbefragung wird zusammen mit der Kommunalwahl am 13.09.2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt, um den Aufwand gering zu halten. Abstimmungsberichtigt sind die zur Kommunalwahl wahlberechtigten Oldenburger*innen. Briefwahl ist möglich. Im Übrigen werden die Maßgaben der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) und § 12 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) sinngemäß angewendet.
Die Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Oldenburg (Olbg.) zu 100% die Kosten von dem geplanten Neubau und dem Defizit im Betrieb eines Stadions trägt?“
Begründung zu Beschlussvorschlag 1
Der Neubau eines Stadions sowie dessen vollständige Finanzierung – einschließlich der laufenden Betriebskosten – durch die Stadt Oldenburg würde den finanziellen Spielraum für freiwillige Leistungen erheblich einschränken. Betroffen wären insbesondere Bereiche wie Soziales, Kultur, Breitensport sowie Bildung und Klimaschutz.
Alternativen, etwa eine teilweise Finanzierung von Bau und Betrieb durch private Dritte, könnten die Belastung des städtischen Haushalts reduzieren. Vor diesem Hintergrund soll die Bevölkerung der Stadt Oldenburg zu der Frage gehört werden, ob sie eine vollständige Finanzierung des Stadionneubaus aus Steuermitteln befürwortet.
Das Ergebnis der Einwohnerbefragung sollte vom Rat respektiert und umgesetzt werden.
Alternativ kann die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen werden, dessen Ergebnis verbindlich wäre.
Beschlussvorschlag 2:
Sperrvermerk für Haushaltsmittel zum Stadionbau
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, die im Haushalt veranschlagten Mittel für den Stadionneubau mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Eine Mittelbindung, Vergabe oder Beauftragung – ganz oder teilweise – ist erst nach einem gesonderten Ratsbeschluss zulässig.
Die Freigabe der Mittel erfolgt nur, wenn dem Rat ein vollständiges, extern geprüftes Betreiber- und Wirtschaftlichkeitskonzept vorliegt.
Die konkreten Freigabekriterien sind als Anlage 1 Bestandteil dieses Antrags.
Begründung zu Beschlussvorschlag 2
Der Stadionneubau und dessen Betrieb sind ein finanziell hoch relevantes Projekt mit langfristigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die bislang vorliegenden Unterlagen sind nicht freigabe- und vergabereif. Zentrale Fragen zu Betrieb, Verträgen, Erlösen, Kostenverantwortung und Risiken sind bislang ungeklärt oder beruhen auf Annahmen.
Bereits die vorliegenden Modellrechnungen zeigen einen dauerhaften strukturellen Zuschussbedarf. In der aktuellen Haushaltslage wäre es politisch und finanziell nicht verantwortbar, Haushaltsmittel zu binden, ohne zuvor Kostenwahrheit, Steuerbarkeit und Risikobegrenzung sicherzustellen.
Der Sperrvermerk stellt keinen Baustopp dar, sondern ist ein Instrument verantwortungsvoller Haushaltspolitik. Er stellt sicher, dass der Rat vor einer irreversiblen Mittelbindung über ein tragfähiges, transparentes und kontrollierbares Gesamtkonzept entscheidet.
Angesichts der erheblichen Defizite in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Oldenburg kommt dieser Entscheidung besondere Bedeutung zu. Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung im Haushalt 2026 belaufen sich die Defizite auf
- 116 Mio. € in 2027
- 128 Mio. € in 2028
- 140 Mio. € in 2029
zusammen 384 Mio. € in drei Jahren.
Vor diesem Hintergrund ist eine verbindliche haushaltspolitische Absicherung des Stadionprojekts zwingend erforderlich.
Anlage 1:
Freigabekriterien:
1. Betreiber- und Vertragsarchitektur (vertraglich belastbar)
- unterschriftsreife Entwürfe oder belastbare Absichtserklärungen (LoIs) zu:
- Betreibervertrag,
- Nutzungsverträgen (insbesondere mit Hauptnutzer(n)),
- Vermarktung (Naming, Hospitality, Gastronomie),
- vollständige Darstellung der Rechte-, Pflichten- und Kostenverteilung zwischen Stadt/Eigentümer, Betreiber, Nutzer(n), Veranstaltern und Dienstleistern.
2. Wirtschaftsplan und Szenarien (prüfbar)
- 10-Jahres-GuV,
- Cashflow- und Liquiditätsplanung,
- Szenarien Basis / Stress / Best Case einschließlich Sensitivitätsanalysen (u. a. Auslastung, Energiepreise, Sicherheitskosten, Instandhaltung).
3. Vollkostenrechnung des Betriebs
- vollständige Betriebskosten inkl.:
- Security, Reinigung, Energie,
- Wartung/Instandhaltung (inkl. Rücklagen),
- Versicherungen, IT/Ticketing,
- Marketing/Vertrieb,
- Verwaltung/Overhead,
- transparente Abgrenzung zu Kostenpositionen, die bislang nicht oder nur teilweise berücksichtigt sind.
4. Risikoregister und Controlling
- Risikoregister mit Maßnahmen, Zuständigkeiten und Rücklagenlogik,
- verbindliches KPI-Set,
- Quartalsreporting an den Rat,
- Audit- und Auskunftsrechte der Stadt,
- Schwellenwerte und klar definiertes Abweichungs- und Eskalationsmanagement.
Messbare Freigabekriterien
Der Rat legt folgende Kriterien verbindlich fest:
- Der jährliche Zuschussbedarf der Stadt für den Stadionbetrieb wird gedeckelt auf
zwei Mio. € - Im Wirtschaftsmodell ist eine Liquiditätsreserve von mindestens sechs Monaten Betriebsausgaben vorzusehen.
- Bei Überschreitung des Zuschussdeckels oder Planabweichungen von mehr als fünf % ist dem Rat innerhalb von vier Wochen ein Maßnahmenplan vorzulegen; über weitere Schritte entscheidet der Rat.
Externe Prüfung
Das Betreiber- und Wirtschaftlichkeitskonzept ist binnen sechs Wochen nach Vorlage durch eine unabhängige externe Prüf- oder Gutachterstelle (z. B. Wirtschaftsprüfung oder Kommunalberatung) auf Vollständigkeit, Plausibilität und Risikoangemessenheit zu prüfen. Prüfbericht und Konzept sind dem Rat gemeinsam zur Entscheidung vorzulegen.