Sachstand Beschaffung eines Bootes für die Feuerwehr Oldenburg
Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (AFB) beantragen wir folgenden öffentlichen Tagesordnungspunkt Sachstand Beschaffung eines Bootes für die Feuerwehr Oldenburg und bitten unter diesem Tagesordnungspunkt um eine Berichtsvorlage der Verwaltung mit der Antwort zu folgenden Fragen:
Für die Feuerwehr Oldenburg wurde ein Boot u.a. zur Wasserrettung beschafft. Ist es richtig, dass dieses Boot nicht den DIN-Normen für diesen und weitere Einsatzwecke der Feuerwehr Oldenburg entspricht?
Sofern dies richtig ist, bitten wir des Weiteren um die Beantwortung folgender Fragen:
Wurde die Verwaltung vom Hersteller/Verkäufer des Bootes darauf hingewiesen, dass das Boot für den angedachten Einsatz nicht den Normen entspricht?
Wurde von der gleichen Firma die Beklebungen auf dem Boot („Feuerwehr“) sowie die Blaulichtsignalanlage eingebaut/angebracht? Ist bei dem Anbringen der Beklebungen auf die mangelnde Normzulässigkeit des Bootes für den Feuerwehreinsatz hingewiesen worden?
Was passiert jetzt mit dem Boot?
Wieviel Kosten und/oder Einnahmen entstehen durch die Entsorgung/Verkauf?
Weshalb wurde ein Boot beschafft, das nicht den DIN-Normen für den Feuerwehreinsatz entspricht?
Welche DIN-Normen werden durch das Boot nicht erfüllt?
Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung daraus, für die Beschaffung von weiterem Einsatzmaterial für die Feuerwehr?
Wieviel hat das Boot gekostet?
War der Sachverhalt bereits bei der Unterrichtung des AFB am 01.02.2023 über über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungsermächtigungen (TOP 11) bekannt? Dort wird von Zusatzkosten für die Beschaffung eines Rettungsbootes geschrieben (Höhe 30.000 €). Handelt es sich um das betreffende Rettungsboot? Wodurch kamen die Mehrkosten zustande?
Welche Mehrkosten entstehen jetzt für die Stadt durch die Neuanschaffung eines Bootes?
Wie lange wird die Neuanschaffung dauern?
Kann der beschaffte Bootstrailer (laut Haushaltsansatz 2024 ca. 20.000€) auch von einem neuen Boot genutzt werden oder muss dieser ebenfalls neu beschafft werden?
Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns bereits vorab. Eventuelle weitere Fragen werden wir dann zu dem TOP im Ausschuss stellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Fraktion
Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Rita Schilling, Sebastian Rohe