Investorengrundstücke „Am Bahndamm“ für die städtische Wohnungsgesellschaft reservieren
Zur Sitzung des VA am 15.06.2026 stellen wir zum Tagesordnungspunkt 6.9 „Vermerktung eines städtischen Investorengrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes S-745 B (Baugebiet Am Bahndamm) den folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg nimmt das Grundstück Los 2 (AB-28, AB-36 und AB-50) im Baugebiet Am Bahndamm (S-745 B) mit einer Gesamtfläche von 3.054 m² von der Vermarktung aus und reserviert es für eine Bebauung durch die noch zu gründende städtische Wohnungsgesellschaft.
Begründung:
Das Grundstück wurde bereits im Jahr 2025 im Rahmen der Vorlage Nr. 25/0116 im Erbbaurechtsverfahren zur Vermarktung angeboten. Da bislang keine erfolgreiche Vermarktung erreicht werden konnte, sollte die Stadt die Gelegenheit nutzen, das Grundstück für eigene wohnungspolitische Ziele zu sichern.
Mit der geplanten städtischen Wohnungsgesellschaft soll die Stadt künftig selbst stärker als Akteurin auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Das Grundstück am Bahndamm bietet die Möglichkeit, frühzeitig ein weiteres Pilotprojekt für die Gesellschaft zu entwickeln. Dabei könnte – ähnlich wie auf dem Fliegerhorstgelände – auf bewährte Planungen und Baukonzepte zurückgegriffen werden, um Kosten und Planungsaufwand zu reduzieren.
Die entstehenden Wohnungen könnten gezielt für die Unterbringung von Gruppen mit besonderem Wohnraumbedarf genutzt werden. Dadurch würde die Stadt unabhängiger von der Anmietung teurer Wohnungen auf dem freien Markt und könnte langfristig eigenen Wohnraum für ihre Aufgaben vorhalten.
Die vorgeschlagene Reservierung des Grundstücks entspricht den Zielen des Ratsbeschlusses zur Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft und unterstützt den Aufbau eines kommunalen Wohnungsbestandes.