Umsetzung der Wohnungsgesellschaft und Pilotprojekt im EGH
Antrag für den AFB am 04.06.2025, im BEGH am 05.06.2025 sowie im VA und Rat jeweils am 30.06.2025
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu den Sitzungen des AFB am 03.09.2025, des BEGH am 04.09.2025, des VA und des Rates am 29.09.2025 eine Änderung der Betriebssatzung des EGH vorzulegen, die eine „Erweiterung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) um den Betreibsteil Wohnungsgesellschaft vorsieht.
Für die Übernahme der Wohnungsgesellschaft wird eine Stellenausschreibung mit Stellenbesetzung spätestens zum 01.01.2026 umgehend veranlasst.
Für die Umsetzung eines Pilotvorhabens auf dem Fliegerhorstgelände werden, wie bereits zur Haushaltsplanung 2025 beschlossen, 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Begründung
Der Rat hatte bereits am 15.04.2024 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung zur Sitzung des AFB im Juni 2024 eine Änderung der Betriebssatzung des EGH vorlegen solle. Die Vorlage der Änderung der Betriebssatzung wurde jedoch mit Vorlage zum AFB vom 02.10.2024 verschoben mit der Begründung, dass eine Organisationsuntersuchung sowie eine weitergehende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anstünden. Die Ergebnisse sollten abgewartet werden.
Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse dieser Vorhaben inzwischen vorliegen und eine entsprechende Satzungsänderung nunmehr vorgelegt werden kann. Sollten die Ergebnisse noch nicht vorliegen, so wird die Satzungsänderung unabhängig von möglichen Ergebnissen vorgelegt. Die Angelegenheit soll in den zuständigen Fachausschüssen des AFB am 03.09.2025 und im BEGH am 04.09.2025 sowie im VA und Rat beraten werden.
Die Stelle für die Leitung der Wohnungsgesellschaft muss so bald wie möglich, spätestens aber zum 01.01.2026 besetzt werden, damit das avisierte Pilotvorhaben auf dem Fliegerhorstgelände baldmöglichst umgesetzt werden kann.