Wir beantragen für diejenigen Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates, in denen der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes N-777 G vorgelegt wird, den folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und folgenden Antrag zur Abstimmung zu bringen:
„Baumoratorium zum Bebauungsplan N-777 G“
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss der zu erwartenden Normenkontrollklagen bezüglich des Bebauungsplans N-777 G die Verwaltung ein Moratorium der im Bebauungsplan vorgesehenen Baumaßnahmen einschließlich Auftragsvergaben sowie vorbereitender Maßnahmen wie z.B. Baumfällungen strikt einhält. Das Moratorium endet, falls innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes keine Klagen eingereicht werden. Dieser Beschluss gilt nur für den Teil der „Entlastungsstraße“ zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße, nicht für den unstrittigen Teil zwischen Fliegerhorstquartier und Alexanderstraße.
Begründung:
Dieser Antrag wurde ursprünglich vom beratenden Mitglied Carlsson Skiba im Umweltausschuss eingereicht. Zur gemeinsamen Beratung mit dem Satzungsbeschluss im Bauausschuss haben wir den Antrag übernommen. Der Antrag ist zum Großteil wortgleich mit dem Baumoratorium, das im Frühjahr 2022 im Rat beschlossen wurde. Da Normenkontrollklagen an sich keine aufschiebende Wirkung haben, soll mit diesem Baumoratorium sichergestellt werden, dass keine (teuren) Fakten geschaffen werden, solange keine abschließende Rechtssicherheit besteht. Der Bebauungsplan ist bereits einmal vor Gericht gescheitert. Das Gericht hat schon aufgrund formaler Fehler in der Aufstellung des B-Plans entschieden und sich nicht weiter mit den inhaltlichen Fragen auseinandergesetzt. Es ist deshalb vollkommen offen, ob der formal geheilte B-Plan vor Gericht Bestand hätte. Egal ob man für oder gegen die Straße ist: Nichts wäre tragischer, als wenn Bäume gefällt werden würden, für eine Straße, die womöglich nicht einmal gebaut werden darf.