Antrag

Änderungsantrag zum geplanten Stadionbau

 

Für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 01.06.2026 beantragt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN eine Änderung zum Tagesordnungspunkt

Stadion Oldenburg GmbH und Co. KG: Stadionneubau Maastrichter Straße – Beschluss“ (Vorlage 26/0396).

Der Beschlussvorschlag, der in der Sitzung des AFB am 27.05.2026 auf Antrag der CDU-Fraktion ergänzt wurde, wird um den letzten Satz ergänzt:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg stimmt […] zu. Der Totalunternehmervertrag wird auflösend bedingt für den Fall eines negativen Ausgangs des Notifizierungsverfahrens beziehungsweise mit einem Sonderkündigungsrecht für den Fall der negativen Rückmeldung der Kommunalaufsicht zur städtischen Ausfallbürgschaft zugunsten der Auftraggeberin geschlossen werden. Die auflösende Bedingung und das Sonderkündigungsrecht gelten unbefristet.

Begründung:

Wenn nur eine der beiden Bedingungen entfällt, muss der Vertrag ohne weiteren Schaden für die Stadt Oldenburg aufgehoben werden. Dieser Sachverhalt wurde auf Antrag der CDU-Fraktion im AFB im Beschlussvorschlag ergänzt. Um Missverständnissen vorzubeugen wird jetzt noch im Beschluss klargestellt, dass die auflösende Bedingung und das Sonderkündigungsrecht keine Verfallsklausel haben und unbefristet gelten sollen.

 

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