Pressemitteilung

Kommunalaufsicht eingeschaltet

GRÜNEN Fraktion schaltet Kommunalaufsicht wegen fehlender Transparenz im Stadionverfahren ein

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kommunalaufsicht eingeschaltet, nachdem Oberbürgermeister Jürgen Krogmann die Herausgabe der Nachfragen der Europäischen Kommission an die Fraktionen zum geplanten Stadionneubau verweigert hat.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29. Juni 2026 hatte die Verwaltung zugesagt, den Fraktionen die neuen Fragen der Europäischen Kommission zum laufenden Pränotifizierungsverfahren kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Nachdem diese Zusage nicht eingehalten wurde, verlangte die GRÜNEN Ratsfraktion mit Schreiben vom 8. Juli 2026 auf Grundlage von § 56 Abs. 2 NKomVG Einsicht in die Unterlagen.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2026 teilte der Oberbürgermeister nun jedoch mit, dass die Fragen und Antworten erst dann an die Ratsmitglieder übermittelt würden, wenn die Europäische Kommission keine weiteren Nachfragen mehr habe.

„Der Rat kann seine Kontrollfunktion nur wahrnehmen, wenn er rechtzeitig informiert wird. Informationen erst nach Abschluss eines laufenden Verfahrens bereitzustellen, wird diesem Anspruch nicht gerecht“, erklärt Fraktionssprecherin Ruth Drügemöller. 

Die Fraktion hat deshalb am 16. Juli 2026 die Kommunalaufsicht eingeschaltet und um Prüfung gebeten, ob die Verweigerung der Auskunft mit § 56 NKomVG vereinbar ist.

„Gerade bei einem Projekt mit Investitionskosten in zweistelliger Millionenhöhe muss der Rat grundsätzlich frühzeitig und vollständig informiert werden. Transparenz ist keine freiwillige Leistung der Verwaltung, sondern Voraussetzung für eine wirksame demokratische Kontrolle“, so Rita Schilling, Mitglied im Finanzausschuss. „Insbesondere bei seinem Lieblingsprojekt Stadion scheint dem amtierenden Oberbürgermeister Krogmann eine demokratische Haltung verloren gegangen zu sein.“ Er habe schon den Ratsbeschluss zur Auftragsvergabe trotz fehlender Zustimmung der EU-Kommission an das Totalunternehmen auf den Weg gebracht. Die Genehmigung der städtischen Bürgschaften für die Kredite an die Stadiongesellschaft vom Land liegt ebenfalls nicht vor. 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat inzwischen die Stadt Oldenburg um eine Stellungnahme gebeten.

„Für die Ratsfraktion der GRÜNEN wirft der Vorgang grundsätzliche Fragen zum Informationsfluss zwischen Verwaltung und Rat auf. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt voraus, dass Ratsmitglieder die Informationen erhalten, die sie für ihre gesetzlich verankerte Kontroll- und Entscheidungsfunktion benötigen – und zwar rechtzeitig,“ ergänzt Kurt Bernhardt, ebenfalls Mitglied der GRÜNEN im Finanzausschuss.

 

Schreiben an die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Betreff Beschwerde wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs nach § 56 Satz 2 NKomVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir um kommunalaufsichtliche Prüfung der Weigerung des Oberbürgermeisters der Stadt Oldenburg, unserem Auskunftsverlangen nach § 56 Satz 2 NKomVG nachzukommen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.06.2026 informierte die Verwaltung über erneute Nachfragen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Pränotifizierungsverfahren zum geplanten Stadionneubau. In derselben Sitzung wurde den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses ausdrücklich zugesagt, dass die Fragestellungen der Europäischen Kommission den Fraktionen und Ratsmitgliedern kurzfristig zur Kenntnis gegeben würden. Wir haben auf diese Aussage vertraut, zumal der Oberbürgermeister einen ersten Fragenkatalog der EU nach unserer Aufforderung vom 30.04.2026 am 07.05.2026 den Fraktionen schriftlich zur Kenntnis gegeben hatte.

Nachdem diese Zusage jedoch nicht eingehalten wurde, haben wir mit Schreiben vom 08.07.2026 gemäß § 56 Satz 2 NKomVG Auskunft verlangt und um Übersendung beziehungsweise Einsichtnahme in die Fragestellungen der Europäischen Kommission bis zum 10.07.2026 gebeten.

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters wurde dieses Auskunftsverlangen jedoch zurückgewiesen. Zur Begründung wird lediglich ausgeführt, die Unterlagen würden den Fraktionen erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die Europäische Kommission signalisiert habe, dass keine weiteren Nachfragen mehr bestünden. Diese Begründung halten wir für rechtlich nicht tragfähig.

Nach § 56 Satz 2 NKomVG haben Ratsmitglieder und Fraktionen Anspruch auf die Auskünfte, die sie zur Wahrnehmung ihres Mandats benötigen. Dieser Anspruch dient der Sicherstellung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Rates gegenüber der Verwaltung. Eine Verweigerung der Auskunft bedarf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage und einer nachvollziehbaren Begründung.

Eine solche Begründung enthält das Schreiben des Oberbürgermeisters nicht. Insbesondere wird weder dargelegt,

  • auf welcher Rechtsgrundlage die Auskunft verweigert wird,
  • welche konkreten schutzwürdigen Interessen einer Herausgabe entgegenstehen,
  • noch weshalb eine Überlassung der Unterlagen an die Ratsmitglieder – gegebenenfalls unter dem Gebot der Vertraulichkeit – nicht möglich sein soll.

Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht, dass die begehrten Unterlagen zum Zeitpunkt unseres Auskunftsverlangens bereits fertiggestellt und an die Europäische Kommission übermittelt worden waren. Nach Angaben des Oberbürgermeisters wurden die Antworten auf den Fragenkatalog bereits am 03.07.2026 fristgerecht übersandt; eine weitere Nachfrage der Kommission wurde noch am selben Tag beantwortet und die ergänzende Antwort ging am 06.07.2026 fristgerecht bei der Europäischen Kommission ein.

Es handelte sich somit nicht mehr um interne Entwürfe oder laufende Abstimmungen innerhalb der Verwaltung, sondern um bereits abgeschlossene und nach außen übermittelte Verfahrensunterlagen. Warum diese Unterlagen den Ratsmitgliedern gleichwohl vorenthalten werden dürfen, wird in dem Antwortschreiben weder erläutert noch rechtlich begründet.

Gerade weil es sich um ein Vorhaben mit einer Investitionssumme in Millionenhöhe und erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt handelt, sind die Fragestellungen der Europäischen Kommission von erheblicher Bedeutung für die Wahrnehmung der Kontroll- und Entscheidungsfunktion des Rates. Sie lassen Rückschlüsse darauf zu, welche beihilferechtlichen und wirtschaftlichen Fragen die Europäische Kommission hinsichtlich des Vorhabens sieht und welche Risiken sich daraus für die Stadt ergeben können.

Hinzu kommt, dass die Verwaltung im Verwaltungsausschuss ausdrücklich zugesagt hatte, die Unterlagen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Von dieser Zusage ist sie später ohne nachvollziehbare Begründung abgerückt.

Der Auskunftsanspruch nach § 56 NKomVG soll eine rechtzeitige Information ermöglichen. Eine Herausgabe erst nach Abschluss des Pränotifizierungsverfahrens würde den Informationsanspruch weitgehend entwerten, weil die Ratsmitglieder die Verwaltung während des laufenden Verfahrens gerade nicht mehr wirksam kontrollieren könnten.

Wir bitten daher um Prüfung,

1. ob die Verweigerung der begehrten Auskunft mit § 56 Satz 2 NKomVG vereinbar ist,

2. ob die Stadt verpflichtet ist, den Ratsmitgliedern und Fraktionen die bereits an die Europäische Kommission übermittelten Fragestellungen und Antworten unverzüglich zugänglich zu machen,

3. ob die Verwaltung durch die Verweigerung der Auskunft ihre Unterrichtungs- und Informationspflichten gegenüber Rat und Fraktionen verletzt hat,

4. ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, der Fraktion die begehrten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten um eine kommunalaufsichtliche Prüfung sowie um Mitteilung des Ergebnisses.

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