Fragen und Antworten zur Baumschutzsatzung
(Anmerkung: Das FAQ ist nicht abschließend und keine juristische Beratung. Einzelfälle müssen immer mit der Naturschutzbehörde abgeklärt werden.)
Warum soll überhaupt eine Baumschutzsatzung beschlossen werden?
Auf den meisten privaten Grundstücken in Oldenburg sind besonders große und alte Bäume bislang nicht geschützt. Die allermeisten Menschen lieben Bäume und würden Bäume auf ihrem Grundstück nicht ohne guten Grund fällen. Dennoch hat die Zahl der Bäume in Oldenburger Gärten und Stadtvierteln über die Jahrzehnte abgenommen, u.a. weil nach einem Eigentümerwechsel des Grundstückes erst einmal alle Bäume entfernt werden.
Eine Baumschutzsatzung in Oldenburg, die es bereits in sehr vielen anderen Städten gibt, soll zwei Ziele erreichen:
1. Bäume ab einer bestimmten Größe sind grundsätzlich geschützt. Es ist weiter möglich, diese Bäume unter bestimmten Voraussetzungen zu fällen, die weiter unten beschrieben werden.
2. Wenn Bäume gefällt werden, muss es in jedem Fall zu Ersatzpflanzungen (oder Ersatzzahlungen) kommen. So wird sichergestellt, dass das Grün und die Zahl der Bäume in unserer Stadt dauerhaft erhalten wird.
Die Baumschutzsatzung ist ein Bestandteil einer umfassenden Oldenburger sog. Baumerhaltstrategie, zu der auch Informations- und Beratungsangebote gehören, ebenso wie eine Vielzahl von Maßnahmen der Stadt, um Bäume auch auf öffentlichen Flächen noch besser zu pflegen und zu erhalten.
Wie ist der weitere Zeitplan zur Baumschutzsatzung?
Vom 26.03. bis zum 29.04.2025 liegt die Satzung aus, das heißt es können online oder schriftlich noch Kommentare abgegeben werden. Am 25.08.2025 soll die finale Satzung im Rat beschlossen werden, kurz danach würde sie in Kraft treten. Auch die gesamtstädtische Baumerhaltstrategie soll dann beschlossen werden.
Für welche Bäume gilt die Satzung?
Durch die Satzung geschützt werden alle Laubbäume in Oldenburg plus Eibe, Lärche und Kiefer, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 100cm und auf der Höhe 1m über dem Boden haben. Um bei diesen Maßen sicherzugehen: einfach ein Maßband um den entsprechenden Baum legen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Einzelstämme mindestens 100cm beträgt und ein Einzelstamm einen Stammumfang von mindestens 30cm hat. Eine Ausnahme gibt es für Obstbäume: Hier sind nur Walnuss, Esskastanie und Baumhasel geschützt.
Wie alt sind solche Bäume?
Bei 100cm Stammumfang ist eine Birke im Durchschnitt bereits 38 Jahre alt, eine Buche 59 und eine Eiche sogar 79 Jahre. Viele andere Städte schützen Bäume deshalb bereits ab 80cm oder sogar 60cm.
Welche Ausnahmen gibt es außer Obstbäumen noch?
Ebenfalls ausgenommen sind Bäume die bereits aus einem anderem Grund geschützt sind, zum Beispiel, weil sie in Naturschutzgebieten stehen oder weil sie in Bebauungsplänen als zu erhalten festgesetzt sind. Diese dürfen schon heute nicht gefällt werden, deshalb wird eine Dopplung vermieden. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Wald und Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, was für Oldenburg eher wenig Bedeutung hat.
Was ist mit Sträuchern und Hecken?
Anders als in einigen anderen Kommunen gilt die Oldenburger Satzung nicht für Sträucher oder Hecken, um die Akzeptanz der Satzung zu erhöhen.
Was wird verboten?
Zitat: „Es ist verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder zu verändern.“ Das gilt auch für den Wurzelbereich.
Was ist der Wurzelbereich?
Der Bereich unter der Baumkrone plus 1,5m in jede Richtung. Häufig reichen die Wurzeln noch weiter, aber so ist der Baum vor dem gröbsten geschützt.
Was gilt als „Beschädigung“ und ist deshalb verboten?
Alles, was man sich mit gesundem Menschenverstand denken kann. Insbesondere aber folgende Auflistung unter §3 (3):
- das Kappen von Bäumen,
- die Durchführung nicht fachgerechter Pflegemaßnahmen,
- Verletzungen der Rinde, z.B. durch Anfahrschäden oder die Verankerung von Gegenständen, wenn diese den Baum mechanisch beeinträchtigen können (z.B. durch Drähte, Seile, Nägel, etc.),
- Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen oder Verdichtungen im Wurzelbereich,
- Versiegelungen des Wurzelbereichs mit wasser- und luftundurchlässigen Materialien (z.B. Asphalt, Beton oder Ähnlichem),
- das Ausbringen von Herbiziden, (Streu-) Salzen, Abwässern oder ähnlichen Stoffen,
- das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien,
- das Befahren und Beparken des Wurzelbereiches, soweit dieser nicht zur befestigten Fläche gehört,
- Grundwasserabsenkungen oder -anstauungen,
- Feuer oder Heizungsanlagen im Bereich der Krone eines Baumes
Darf ich jetzt keine Hängematte/Schaukel/Vogelhaus/… an meinem Baum aufhängen?
Doch, das ist auch weiter möglich, wenn die Rinde z.B. durch eine Polsterung geschützt wird.
Darf ich jetzt keine Bank mehr unter meinem Baum aufstellen?
Doch, solange die Bank nicht direkt auf den Wurzeln steht oder dafür der Boden versiegelt wird.
Was ist wenn der Baum umzukippen droht? Oder ein Ast droht herabzufallen (Gefahrenabwehr)?
Wenn in einem solchem Fall zum Beispiel das Fällen oder das Kappen eines Astes unaufschiebbar notwendig ist, um Gefahren an Personen oder bedeutende Sachschäden abzuwenden, ist das natürlich erlaubt. Das muss der Stadt dann spätestens am folgenden Werktag gemeldet werden. Realistischerweise gilt das vor allem für Stürme, ansonsten gibt es selten einen Grund, sich nicht vorher an die Stadt wenden zu können.
Darf ich meinen Baum dann auch nicht mehr pflegen, z.B. weil er einen Pilz hat?
Doch, fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind natürlich erlaubt, also zum Beispiel das Entfernen abgestorbener Äste oder die Behandlung von Wunden am Baum. Das gilt insbesondere für die Verkehrssicherungspflicht. „Fachgerecht“ bedeutet entsprechend der einschlägigen Normen, zum Beispiel der ZTV-Baumpflege. Wer hierin bewandert ist, darf Pflegemaßnahmen selber durchführen, ansonsten sollte eine Fachfirma beauftragt werden. Im Zweifelsfall berät hierzu die Stadt.
Was ist, wenn der Baum abstirbt, aber noch lebt?
Grundsätzlich soll versucht werden, den Baum am Leben zu halten. Falls das mit zumutbaren Aufwand nicht möglich ist, kann eine Ausnahme bei der Stadt beantragt werden, um den Baum beispielsweise zu fällen. In diesem Fall ist eine Nachpflanzung erforderlich.
Und wenn der Baum bereits auf natürliche Weise gestorben ist oder durch einen Sturm umgeworfen wurde?
In diesem Fall brauchst du keine Genehmigung, um den Baum zu entfernen. Es ist auch keine Nachpflanzung erforderlich, aber natürlich im Sinne einer grünen Stadt wünschenswert.
Ich habe mehrere Bäume auf meinem Grundstück. Darf ich jetzt gar nicht mehr bauen?
Doch. Das kann die Stadt Oldenburg gar nicht verbieten, selbst wenn sie wollte. In der Satzung heißt es: Wenn eine „zulässige Nutzung des Grundstückes sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen realisiert werden kann und das Vorhaben nicht umgeplant werden kann“, kann eine Ausnahme bei der Stadt beantragt werden. Wenn beispielsweise das halbe Grundstück mit Bäumen bedeckt ist, wird dir ziemlich sicher erlaubt werden, einige Bäume zu fällen, sodass du trotzdem bauen kannst.
Ich möchte bauen. Was bedeutet die Satzung konkret für mich?
Du kannst eine Ausnahme bei der Stadt beantragen. Die Verwaltung wird gegebenenfalls mit dir sprechen, ob du durch Anpassungen deines Bauvorhabens noch Bäume retten kannst. Die gefällten Bäume musst du nachpflanzen oder eine Ausgleichszahlung leisten.
Können dann für Bauvorhaben doch einfach alle Bäume gefällt werden?
Nicht alle, nein. Wenn durch „unwesentliche“ Anpassungen des Bauvorhabens Bäume gerettet werden können, muss das geschehen. Außerdem werden Bauträger durch die Antragstellung gezwungen, sich zumindest einmal mit den Bäumen auf dem Grundstück zu beschäftigen. Ohne Satzung holzen viele Investoren hingegen erstmal alles ab, um mit einer freien Fläche planen zu können. Das ist mit Satzung nicht mehr erlaubt.
Ich habe eine Ausnahme beantragt, erlaubt bekommen und daraufhin einen Baum gefällt. Wie viele Bäume muss ich nachpflanzen?
Bei Stammumfang 100-120cm ist ein Laubbaum mit Stammumfang 20-25cm nachzupflanzen. Pro 50cm Stammumfang des gefällten Baumes kommt ein nachzupflanzender Baum hinzu. Also: 100-120cm – 1 Baum; 121-170cm – 2 Bäume; 171-220cm – 3 Bäume; usw.
Wo muss ich die Bäume nachpflanzen?
Erstmal auf dem Grundstück, wo der Baum gefällt wurde. Falls das nicht möglich ist, geht auch ein anderes Grundstück in Oldenburg, das entweder dir gehört oder mit dessen Besitzer du eine Vereinbarung getroffen hast. Falls auch das nicht geht, musst du eine Ausgleichszahlung leisten.
Wie viel kostet eine Ausgleichszahlung?
Pro nachzupflanzendem Baum aktuell 1.500 EUR; der Betrag wird mit der Inflation angepasst. Das klingt vielleicht viel, deckt aber nicht einmal die Kosten, welche die Stadt dafür hat. Die Stadt übernimmt für dich das Nachpflanzen und pflegt die neuen Bäume in den ersten Jahren, das kostet sie aktuell ca. 2.000 bis 3.000 EUR, je nach Standort.
Was ist, wenn ich mir die Ausgleichszahlung nicht leisten kann?
Es gibt immer die Möglichkeit einer Ratenzahlung, die sich nach dem aktuellen Einkommen richtet. Bei sehr geringem Einkommen kann die Rate dann auch wenige Euro pro Monat betragen. In den allermeisten Fällen werden aber nur Menschen überhaupt eine Ausgleichszahlung leisten, die auf dem Grundstück bauen. Dann hat man Kosten in ganz anderer Größenordnung, sodass die meisten auch wenige tausend Euro Ausgleichszahlung auf einen Schlag leisten können.
Was ist, wenn ein Baum unerlaubterweise entfernt/beschädigt wurde?
Falls keine Genehmigung vorliegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 25.000 EUR kosten kann. Bei bloßer Unwissenheit wird das Bußgeld in der Regel nicht so hoch sein. In jedem Fall sind die Schäden zu beseitigen, also zum Beispiel Bäume nachzupflanzen.
Gilt die Satzung auch für die Stadt?
Ja, die Satzung gilt auch für Stadtverwaltung und andere staatliche Stellen. Diese müssen genauso eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde einholen. Es gibt für sie jedoch Ausnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Leitungen, Gewässerunterhaltung, den Hochwasserschutz und die Deichsicherheit. Natürlich darf aber die Stadt genauso wie Private bauen und dafür Bäume fällen, wenn es nicht anders geht. Auch sie muss die Bäume dann aber nachpflanzen. Die Stadt legt sich übrigens selber strengere Pflichten dafür auf, als in der Satzung für alle anderen gelten. Die Stadt gleicht gefällte Bäume nämlich nach dem Kronenvolumen aus, was insbesondere bei gesunden Bäumen deutlich mehr nachzupflanzende Bäume ergibt als der Stammumfang.
Werden jetzt nicht alle ihre Bäume fällen, kurz bevor sie die 100cm erreichen?
Städte mit Baumschutzsatzung kennen nur sehr wenige solche Fälle. Das liegt in der Natur der Sache: Die meisten Menschen lieben die Bäume auf ihrem Grundstück und erhalten sie gerne. Meistens sollen die Bäume erst weg, wenn ein Investor das Grundstück kauft. Der findet die Bäume dann aber bereits so vor, wie sie sind.
Was ist, wenn der Baum eines Nachbars mein komplettes Grundstück verschattet?
In vielen Fällen wurde gerichtlich entschieden, dass das hinzunehmen ist, daran ändert auch die Satzung nichts.
Mich nervt das ganze Laub. Darf ich meinen Baum deshalb fällen?
Nein, das reicht nicht als Begründung. Im Gegenteil: Laub dient dem eigenen Kompost und bietet so noch weiteren Nutzen, den Bäume ohnehin bringen (Kühlung, frische Luft, Erholung, Klimaschutz, Artenvielfalt, …).
Ließe sich der Schutz nicht einfacher über Bebauungspläne erreichen?
Nein. In Bebauungsplänen werden Bäume erst seit den 80er-Jahren als erhaltenswert festgesetzt. Im Großteil des Stadtgebietes sind die Bebauungspläne älter oder es gibt gar keine. Für alle diese Gebiete neue Bebauungspläne aufzustellen, würde Unmengen an Ressourcen in der Verwaltung beanspruchen und Jahrzehnte dauern. Selbst dann werden immer nur die Bäume geschützt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes den entsprechenden Stammumfang haben. Bäume die danach die Größe erreichen sind ungeschützt. Kurz: Über Bebauungspläne zu gehen würde viel mehr Personal beanspruchen und wäre ungerecht.
Welche Unterstützung gibt es für Baumbesitzer vonseiten der Stadt?
Zusammen mit der Baumschutzsatzung wollen wir im August 2025 die Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie beschließen. Darin sind auch mehrere Maßnahmen vorgesehen, um die Bürger:innen besser zu unterstützen:
1. Es wird die bestehende Beratung für Bürger:innen mit geschützten Bäumen fortgeführt. Diese Beratung umfasst vorrangig das Thema Verkehrssicherheit und wird in der Regel vor Ort durchgeführt. Dabei erfolgt eine Sichtprüfung und eine Ersteinschätzung zum Vitalitätszustand des Baumes. Die daraus möglicherweise resultierenden Empfehlungen zur weiteren Pflege oder dem Hinzuziehen eines öffentlichen bestellten Sachverständigen werden der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer vor Ort mitgeteilt. Auch per E-Mail oder Telefon werden Fragen beantwortet.
2. Es soll bei der Entsorgung von Laub unterstützt werden, in dem Laubsäcke zur Verfügung gestellt werden. Überschüssiges Laub soll kostenlos abgegeben werden können.
3. Es soll ein Netzwerk zur gegenseitigen Unterstützung eingerichtet werden. Über dieses können sich bspw. ältere Bürger:innen melden, die Hilfe bei der Baumpflege oder dem Laubsammeln benötigen. Andere Bürger:innen können ihre Hilfe über das Netzwerk oder das Portal anbieten.
Möglichkeit für Bedenken oder Anregungen
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 31. März 2025 bis einschließlich 5. Mai 2025 im Technischen Rathaus der Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Industriestraße 1 h, Zimmer 136, 26121 Oldenburg während der allgemeinen Dienststunden zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Den Entwurf der Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg » (PDF, 161 KB, barrierefrei) sowie den Entwurf der dazugehörenden Begründung » (PDF, 253 KB, barrierefrei) können Sie innerhalb der oben genannten Frist auch hier in elektronischer Form herunterladen.
Während der Auslegungsfrist kann jede und jeder schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Dienststellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Die oben genannte Satzung ist Bestandteil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie für die Stadt Oldenburg (Oldb). Auf der Seite zur Strategie für Baumerhalt und Baumentwicklung stellt die Stadt weitergehende Informationen zur Verfügung.
Bei Fragen zum Verfahren oder zum Baumschutz bieten sich zwei Kommunikationswege an: telefonisch unter 0441 235-2777 oder per E-Mail an naturschutz@stadt-oldenburg.de.